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Erschienen am 13.01.2015 um 16:38 Uhr
Zuhause arbeiten
Ein Arbeitnehmer kann Steuer sparen, wenn er ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeitet. Denn die Ausgaben für das Arbeitszimmer können dann bei Finanzamt geltend gemacht werden. Zum Beispiel kann die anteilige Miete für das häusliche Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Ca. 1.250,00 € lassen sich somit absetzen. Die Ausgaben können in voller Höhe geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Sind Arbeitnehmer nämlich mindestens an drei Wochentagen vom häuslichen Arbeitszimmer aus tätig, ist diese Bedingung erfüllt, laut Oberfinanzdirektion München.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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