Bayerischer Wald

 

Zu heiß am Arbeitsplatz – Anspruch auf Klimaanlage?

Erschienen am 20.11.2013 um 10:55 Uhr

Zu heiß am Arbeitsplatz – Anspruch auf Klimaanlage?

Zu heiß am Arbeitsplatz – Anspruch auf Klimaanlage?

Für ein paar Tage hat sich der Sommer dieses Jahr schon gezeigt… und viele Arbeitnehmer ins Schwitzen gebracht. Angesichts der kommenden Sommermonate fragen sich Arbeitnehmer: Muss ich wirklich bei jeder Temperatur im Büro arbeiten?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt: „Jenseits von sog. Hitzearbeitsplätzen soll eine Bürotemperatur über 26 Grad nicht überschritten werden. Die Rechtsprechung nimmt zu dem an, dass bei Außentemperaturen über 32 Grad es im Büro mindestens 6 Grad kühler sein muss al draußen. Sollte dies der Arbeitgeber nicht gewährleisten, bedeutet dies aber noch nicht sogleich „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer. Zunächst muss dem Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Kühlung angeboten werden- wie etwa durch eine Klimaanlage. Erst bei 35 Grad Luftinnentemperatur darf man die Arbeit tatsächlich niederlegen.“

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.