kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 23.02.2015 um 11:52 Uhr
Ob ein Wegzug tatsächlich steuerlich vorteilhaft ist, hängt im Wesentlichen von den steuerlichen Verhältnissen im Zuzugsland und von der Zusammensetzung des Vermögens des Wegziehenden ab.
Ob ein Wegzug tatsächlich steuerlich vorteilhaft ist, hängt im Wesentlichen von den steuerlichen Verhältnissen im Zuzugsland und von der Zusammensetzung des Vermögens des Wegziehenden ab.
Dabei kommt es nicht nur auf die laufende steuerliche Belastung bei der Einkommensteuer vor und nach dem Wegzug an, sondern auch auf die Steuerbelastung im Todesfall. Insbesondere dann, wenn der Wegziehende seinen Lebensabend im Ausland verleben möchte. Ebenso muss die Steuerbelastung des Wegzugs selbst einkalkuliert werden, da dieser zu einer Steuerbelastung führen kann (Wegzugbesteuerung). Das trifft insbesondere für die Besteuerung von nicht realisierten Wertsteigerungen in Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften zu, an denen der Wegziehende zu mindestens 1 Prozent beteiligt ist. Um sich die spätere Steuer zu sichern, unterstellt das geltende deutsche Steuerrecht eine Veräußerung der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs und besteuert den daraus resuktierenden (fiktiven) Gewinn auf Basis des gegenwärtigen Wertes der Anteile (§ 6 AO).
Da die deutsche Besteuerungspraxis aus EU-Sicht dauerhaft nicht haltbar ist, soll die Wegzugbesteuerung gesetzlich geändert werden. Zwar wird die Besteuerung nicht entfallen, die Steuerzahlung wird jedoch bei Wegzügen innerhalb der EU und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) zinslos gestundet. Erst wenn die Anteile später tatsächlich veräußert werden, wird die Steuerzahlung in Deutschland fällig. Sollte der Entwurf Gesetz werden, würden die steuerlichen Rahmenbedingungen von Wegzügen innerhalb der EU/EWR zwar deutlich verbessert, es besteht jedoch wie bisher das Risiko einer doppelten Besteuerung in Deutschland und im Ausland, wenn die Anteile später tatsächlich veräußert werden.
Vorteilhaft ist, dass nach der Neuregelung die Steuer künftig entfällt, wenn der Weggezogene später wieder nach Deutschland zurückkehrt. Die Erstattung der Steuer ist zwar auch nach geltendem Recht möglich, jedoch muss bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs eine Rückkehrabsicht glaubhaft gemacht werden. Die Rückkehr nach Deutschland muss außerdem innerhalb von fünf bzw. bei berufsbedingtem Wegzug zehn Jahren erfolgen. Nach der Neuregelung wäre eine Erstattung der Steuer zeitlich unbegrenzt und auch ohne vorherige Rückkehrabsicht möglich; wenn der Wegzugstaat ebenfalls den Wegzug besteuert, gilt die Rückerstattung für einen
Teil der Steuer nicht.
Ein erheblicher Nachteil der Neuregelung ist jedoch, dass künftig nicht nur Anteile an deutschen, sondern auch an ausländischen Kapitalgesellschaften von der Regelung erfasst werden sollen.
http://www.internationale-firmengruendung.com
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/firmengruendung/news/3232 sowie http://www.internationale-firmengruendung.com.
Über Internationale Firmengründung:
Internationale-firmengruendung.com ist eine international tätige Boutique-Beratungsgesellschaft, welche im Bereich Business Consulting mit Fokus auf Firmengründungen tätigt ist. Wir betreuen Privatpersonen und Firmen aus aller Welt, unterstützen bei der Gründung, als auch bei der lokalen Ansiedlung von Unternehmen.
Know-how, Kontakte und Manpower die essentiellen Zutaten für Ihren unternehmerischen Erfolg bieten wir Ihnen aus einer Hand. Ob Sie einen Dolmetscher in Hong Kong benötigtigen, oder einen Steuerberater in New York "Our network, is your network".
Internationale-firmengruendung.com ist Ihr globaler Partner, für Ihre Projekte, Unternehmen und Mitarbeiter - 24 Stunden am Tag/ 365 Tage im Jahr -
Firmenkontakt:
Internationale Firmengründung
1608 S. Ashland Ave
60608-2013 Chicago, IL
United States
+1 312 5887 299
info@internationale-firmengruendung.com
http://www.internationale-firmengruendung.com
Pressekontakt:
Internationale Firmengruendung.com
Jeff Dixon
1608 S. Ashland Ave
60608-2013 Chicago, IL
United States
+1 312 5887 299
info@internationale-firmengruendung.com
http://www.internationale-firmengruendung.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.