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Erschienen am 03.12.2014 um 10:51 Uhr
WM-Feierei mit Autokorso
Was ist eigentlich erlaubt und was nicht?
Während der WM ist es jedes Jahr das Gleiche: Eine Mannschaft spielt, eine Mannschaft gewinnt, der Autokorso geht los. Das ist für viele Fans ein absolutes Muss. Doch einige Dinge sollten bei der Feier dennoch beachtet werden. Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Was gibt es bei Fanartikel am Auto zu beachten?
Ein Auto kann grundsätzlich geschmückt werden, wie der Eigentümer es möchte, solang die Sicherheit nicht gefährdet wird. Demnach dürfen also Fähnchen und andere Artikel angebracht werden, solange sie nicht die Sicht beeinträchtigen und nicht plötzlich herunterfallen. Nur kleine Gucklöcher in Fahnen schneiden ist also definitiv nicht erlaubt.
Darf man als Fahrer ein Bier währen des Korsos trinken?
Nein, das geht nicht. „Der Fahrer kann sich auch dann kein Bier können, wenn er die gesetzliche 0,5-Promille-Grenze einhält, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Wer mehr als 0,5 Promille hat, muss mit einer Geldstrafe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Zusätzlich gibt es auch noch 2 Punkte in Flensburg. Wer sogar über 1,1 Promille beim Fahren hat, begeht eine Straftat.
Muss man sich auch bei der Schrittgeschwindigkeit anschnallen?
Jeder der Auto fährt muss sich anschnallen, egal wie schnell. Auch beim Autokorse gilt die Gurtpflicht. Wer sich nicht anschnallt, muss mit einer Geldstrafe von 30 Euro rechnen. Demnach ist es auch nicht gestattet, sich aus dem Schiebedach zu lehnen oder im offenen Kofferraum zu sitzen.
Darf ich Fahnen aus dem Auto schwenken?
Ja, das ist erlaubt. Allerdings gilt auch hier, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geschädigt werden. Der Wiesbadener Rechtsanwalt rät jedoch, dass bei hohen Geschwindigkeiten alle Fahnen eingeholt werden sollten, um einen Unfall zu vermeiden.
Darf der Beifahrer viel trinken oder nicht?
Grundsätzlich kann der Beifahrer trinken, was er will und auch so viel Promille haben, wie er möchte. Nur dann, wenn der Beifahrer den Fahrer stört, indem er ins Lenkrad greift oder ähnliche Handlungen unternimmt, greift die Polizei ein.
Was kann ich als Anwohner gegen nervige Autokorsos tun?
Wer keine Lust auf die Korsos hat, sollte einfach Ohrstöpsel einsetzen und Geduld haben. Hilft das nichts, kann der WM-Muffel auch zum Telefon greifen und die Polizei rufen. Die Polizei wird jedoch nur dann einschreiten, wenn das gefeierte Fußballspiel schon lange vorbei ist und kein „Grund“ mehr besteht, hupend durch die Straßen zu fahren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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