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Wie funktioniert eigentlich Zeitarbeit?

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Wie funktioniert eigentlich Zeitarbeit?

Erschienen am 05.03.2020 um 13:26 Uhr

Wie funktioniert eigentlich Zeitarbeit?

Immer wieder werden in der Presse oder wie erst kürzlich im ZDF Beiträge veröffentlicht, welche die Zeitarbeit generell in ein schlechtes Licht rücken. Dazu werden dann einzelne Beispiele herangezogen und publikumswirksam verallgemeinert. Dies ist natürlich gewissermaßen eine notwendige Masche, wenn sinkende Auflagenzahlen und Einschaltquoten in der Presse existentielle Konsequenzen nach sich ziehen. Dennoch ist eine solch generell schlechte Verurteilung der Zeitarbeit nicht angebracht.


Im Jahre 2019 waren rund 800.000 Menschen in Deutschland in der Zeitarbeit beschäftigt. Der Großteil der Arbeitgeber in der Zeitarbeit ist entweder beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) oder beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) organisiert. Beide Verbände arbeiten seit vielen Jahren intensiv daran, die Zeitarbeit als wichtigen Wirtschaftsfaktor zu regulieren und zu etablieren.

In der Zeitarbeit gibt es wie in allen anderen Wirtschaftsbranchen die “schwarzen Schafe”. Manch einer glaubt, dass mit dem Verleih von Arbeitskräften das schnelle Geld zu machen sei. Diese Haltung und das daraus resultierende Vorgehen stellen zwar Ausnahmen dar, ihr Zustandekommen wird aber in gewisser Weise erleichtert. Selbst ein Mitglied des Bundesvorstands der iGZ beklagt die geringen Hürden, die es für die Gründung einer Zeitarbeitsfirma zu überwinden gilt. Manuela Schwarz hält es für dringend geboten, zumindest einen Nachweis über Branchen- und Fachkenntnisse zu verlangen.

Entsprechende Befähigkeitsprüfungen und der Nachweis beruflicher Erfahrung, wie sie z.B. in Österreich verlangt werden, hat der Gesetzgeber in Deutschland bisher nicht vorgesehen.


<strong>Zeitarbeit als Integrationsfaktor</strong>

Schon aus dieser Aussage lässt sich ersehen, dass die negativen Beispiele auch in den Verbänden auf starke Ablehnung stoßen. Hier bemüht man sich seit Jahrzehnten den Ruf der Zeitarbeit in der Gesellschaft zurecht zu rücken. Dazu liegen eindrucksvolle Aussagen vor, die regelmäßig die Bedeutung des Prinzips der Zeitarbeit für die Wirtschaft wie auch die Beschäftigten in dieser Branche nachweisen.
<ul>
<li>Die Zeitarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Eingliederung und Integration von Migranten, welche über die Zeitarbeit den Eintritt in den Arbeitsmarkt schaffen.</li>
<li>Vielen Langzeitarbeitslosen gelingt mit einer Beschäftigung in der Zeitarbeit der Wiedereinstieg und Verbleib in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, auch nachdem sie das Zeitarbeitsverhältnis beendet haben.</li>
<li>Der Mindestlohn in der Zeitarbeit liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Damit ergibt sich vor allem für einfache Beschäftigungen ein klares finanzielles Plus.</li>
<li>Für Studenten und junge Facharbeiter stellt die Zeitarbeit oftmals eine gute Gelegenheit dar, Erfahrungen in dem von ihnen angestrebten Tätigkeitsfeld zu sammeln. Im Gegensatz zu unbezahlten Praktika wird hier aber bereits Geld verdient.</li>
<li>In Zeiten wirtschaftlicher Schwankungen ermöglichen Arbeitnehmer aus der Zeitarbeit vielen Unternehmen, Aufträge und Projekte zu bewältigen, die mit der Stammbelegschaft allein nicht zu schaffen wären. Für Festanstellungen fehlt allerdings die Zeit und die notwendige Sicherheit auf Folgeaufträge.</li>
</ul>
<strong>Die Bemühungen der Verbände BAP und iGZ</strong>

Was unternehmen die Verbände, um nicht nur das Image der Zeitarbeit in der Gesellschaft, sondern auch den generellen Leistungs-Standard der Personaldienstleister zu verbessern? An drei Beispielen lässt sich erkennen, wohin der Weg führt.

Da wären zum Einen die Tarifvereinbarungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Gerade erst sind in harten Verhandlungen die tariflichen Rahmenbedingungen für die nächsten drei Jahre vereinbart worden. Die jeweiligen Vertreter der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (BAP, iGZ) und des DGB beschlossen teils beträchtliche Lohnerhöhungen mit einer völligen Angleichung des gesamtdeutschen Tarifgebiets. Über die drei Jahre hinweg betragen die Erhöhungen 9,5% im Westen und 16,5% im Osten auf dann gleich hohe Löhne.

Dazu stieg die Zahl der Urlaubstage auf nunmehr 25 Tage im ersten, 27 Tage im zweiten und dritten und 30 Tage ab dem vierten Beschäftigungsjahr. Zudem wurde mit dem DGB eine Anhebung der Jahressonderzahlung ausgehandelt.

<strong>Ein Ethik Kodex mit Schlichtungsstelle</strong>

Schon vor einigen Jahren haben die Verbände einen Ethik-Kodex vereinbart, den jedes Verbandsmitglied unterzeichnen muss. Darin geht es hauptsächlich um ein faires und korrektes Verhalten gegenüber den Arbeitnehmern und den Auftraggebern der Personaldienstleister. Wichtiger noch scheint da die ins Leben gerufene neutrale Schlichtungsstelle zu sein. Sie kann von jedem Arbeitnehmer angerufen werden, der sich nicht entsprechend behandelt fühlt. Der Personaldienstleister hat sich dem Schiedsspruch zu fügen.

<strong>Personaldienstleister als Ausbildungsberuf</strong>

Ein weiterer wesentlicher Schritt ist die Einführung eines eigenen Ausbildungsberufs zum Personaldienstleistungskaufmann (PDK). In dieser dreijährigen Ausbildung mit Abschlussprüfung bei der IHK werden die zukünftigen PDK in den Aufgaben von Personaldisponenten, Recruitern und Personalbetreuern ausgebildet. Zusammen mit den kaufmännischen Fähigkeiten werden entsprechende Grundwerte vermittelt, die ein einwandfreies Verhalten formen und sichern sollen. Die steigenden Zahlen der Auszubildenden geben den Verbänden der Zeitarbeit recht.


<strong>Wie kann man sich ein Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit vorstellen?</strong>

In der breiten Öffentlichkeit sind die Abläufe und Regelungen der Zeitarbeit dennoch relativ wenig bekannt. Zusammengefasst lassen sich die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Zeitarbeit wie folgt beschreiben.

Wenn sich ein Arbeitnehmer auf das Stellenangebot eines Personaldienstleisters bewirbt, liegt diesem meist bereits eine entsprechende Anfrage eines Unternehmens vor, das gewissermaßen als Auftraggeber fungiert. Werden sich Arbeitnehmer und Personaldienstleister einig, erhält der Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag beim Personaldienstleister. Dazu gehören alle üblichen Rechte, Pflichten und Abgaben einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Der Personaldienstleister entsendet den neuen Mitarbeiter auf die entsprechende Tätigkeit beim Auftraggeber. Dazu haben Personaldienstleister und Auftraggeber einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, in dem die Tätigkeit genau umschrieben und der Arbeitnehmer namentlich aufgeführt sein muss. Bei der Tätigkeit selbst übt der Auftraggeber das fachliche Weisungsrecht aus. Der Personaldienstleister muss sich jedoch weiterhin um seinen Mitarbeiter kümmern. So hat er zu kontrollieren, ob den Auflagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nachgekommen wird.

Bei der Tätigkeit ist der Arbeitnehmer den Mitarbeitern des Stammpersonals von den Rechten her gleichgestellt. Das bezieht sich auf gewährte Vergünstigungen, soziale Leistungen und sogar auf das Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden unter dem Stichwort Equal Treatment zusammengefasst.

<strong>Wie wird das Entgelt bzw. der Lohn berechnet?</strong>

Ein wenig komplizierter verläuft der Prozess der Entgeltberechnung für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin in der Zeitarbeit. Für die meisten Tätigkeiten ist ein Anforderungsprofil erstellt. Das reicht von einer einfachen Hilfstätigkeit, für die man keine Vorkenntnisse benötigt, über die Facharbeiterausbildung mit Zusatzkenntnissen bis hin zu einer Professur mit einer mehrjährigen selbstgesteuerten Forschungs- oder Projektarbeit.

Die gesamte Bandbreite der Anforderungen ist in der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden der Zeitarbeit und dem DGB in neun sogenannte Entgeltgruppen unterteilt. Dementsprechend wird auch das Grundentgelt für die Arbeitnehmer in neun Stufen gestaffelt. In der ersten Entgeltstufe gilt der vereinbarte Mindestlohn in der Zeitarbeit, der ab dem 1.4.2020 mindestens 9,88 Euro betragen wird. Dazu kommen die tariflich vereinbarten Zusatzleistungen der Branche z.B. in Bezug auf Überstunden. Abweichend davon können aber auch höhere Branchen-Mindestlöhne gelten. So beträgt seit Anfang 2020 der Mindestlohn im Elektrohandwerk auch für Mitarbeiter aus der Zeitarbeit 11,90 Euro.

<strong>Was bedeutet Equal Pay in der Praxis?</strong>

Seit 2017 wird dem sogenannten “Equal Pay” Prinzip mehr Beachtung verliehen. In der seinerzeit erfolgten Anpassung der Gesetzgebung zur Arbeitnehmerüberlassung sind wesentliche Änderungen festgelegt worden. So müssen Arbeitnehmer in der Zeitarbeit nach durchschnittlich neun Monaten Beschäftigung beim gleichen Auftraggeber ebenso viel verdienen wie ein vergleichbar tätiger Angestellter aus dem Stammpersonal. Die Regelung beinhaltet zwar gewisse zeitliche Verzögerungen, wenn diese mit der zuständigen Einzelgewerkschaft tariflich festgelegt worden sind. Im Normalfall sind jedoch nach diesem Zeitraum die Arbeitnehmer des Personaldienstleisters tatsächlich finanziell gleichgestellt. Diese Gleichstellung der Bezahlung wird im Normalfall mit drei Lohnerhöhungen während dieses Zeitraums erreicht.

Einen Wermutstropfen stellt allerdings ein weiterer Passus aus der neuen Gesetzgebung dar. Das Ziel bestand eigentlich darin, die Langzeitausleihe von Arbeitnehmern zu verhindern und die Arbeitgeber zu Festanstellungen zu motivieren. Die Begrenzung der Verleihzeit eines Arbeitnehmers auf 18 Monate reicht allerdings für viele Projekte nicht aus. Der Auftraggeber muss dann jemand neues beschäftigen, der erst mühsam eingearbeitet werden muss. Der Arbeitnehmer dagegen muss an einen neuen Auftraggeber vermittelt werden.

 

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