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Erschienen am 16.01.2015 um 11:14 Uhr
Wer bei Ebay verkauft sollte Umsatzgrenzen beachten
Wer bei Ebay viel verkauft rutscht schnell über die Umsatzgrenze ab welcher Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.
Nur Kleinstunternehmer und Verbraucher sind von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Hierbei gilt als Kleinstunternehmer nur derjenige welcher im letzten Jahr weniger Umsatz als 17.500 € machte und in diesem Jahr weniger als 50.000 € erwartet.
Problematisch wird dies insbesondere, wenn mehrere Personen sich einen Ebay Account teilen. In diesen Fällen sind die Umsatzgrenzen schnell überschritten.
Hierbei ist zu beachten, dass der gemachte Umsatz stets dem Account-Inhaber zugerechnet wird, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Dies bedeutet es kommt nicht darauf an wer tatsächlich den Verkauf getätigt hat, sondern lediglich wer bei Ebay als Inhaber des entsprechenden Kontos geführt wird.
In einem aktuell vom BFH entschiedenen Fall war daher der Ehemann zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet, obwohl die verkauften Gegenstände zum Teil der Ehefrau oder beiden gemeinsam gehörten. Als Inhaber des Kontos wurden die Verkäufe allein dem Ehemann zugeordnet.
Wer die Umsatzsteuerpflicht vermeiden möchte, sollte daher die Rechtsprechung des BFH in diesem Fall berücksichtigen, rät Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
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