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Erschienen am 01.11.2013 um 11:52 Uhr
Wasserrutschen
Obwohl es verboten ist, wird im Schwimmbad oft rückwärts oder zu zweit gerutscht. Das kann jedoch Prellungen mit sich bringen. Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern die Regeln für die Wasserrutsche besprechen, damit so etwas nicht passiert.
Immer wieder kommt es zu Unfällen auf den Wasserrutschen. Meist passieren die Verletzungen, weil sich Badegäste nicht richtig verhalten und Kinder rückwärts rutschen oder sogar mitten auf der Rutsche anhalten.
Eltern sollten sich die Rutsche mit ihren Kindern am besten gemeinsam vorher ansehen. An manchen Rutschen sind sogar Ampeln befestigt, die zeigen, wann der Nächste starten darf.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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