Bayerischer Wald

 

Waschmaschine und Trockner

Erschienen am 15.12.2014 um 16:30 Uhr

Waschmaschine und Trockner

Waschmaschine und Trockner

Für Vermieter können Waschmaschinen in der Wohnung schon einmal für Ärger sorgen. Denn sie machen Lärm und können schwere Wasserschäden verursachen. Trotzdem haben Mieter ein Recht, in ihren vier Wänden ein solches Gerät anzuschließen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Denn schmutzige Wäsche muss schließlich gewaschen werden. Deswegen dürfen Mieter in ihrer Wohnung auch eine Waschmaschine aufstellen. Das Amtsgericht entschied, dass das auch dann sein darf, wenn dies im Formularmietvertag eigentlich untersagt ist, weil im Keller des Miethauses eine Waschmaschine zur Verfügung steht.
Jedoch kann der Vermieter den Betrieb der Waschmaschine aus einem wichtigen Grund untersagen. Wenn es in den vergangenen zweieinhalb Jahren zweimal zu einer Rohrverstopfung gekommen ist, aber deren Ursache nicht hinreichend geklärt werden konnte, ist dies kein solcher wichtiger Grund.
Das Landgericht Freiburg entschied auch, dass Mieter den Lärm von Waschmaschinen und Wäschetrocknern der Nachbarn ertragen müssen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.