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Erschienen am 25.04.2014 um 04:14 Uhr
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die meisten Arbeitnehmer Mitglied. Hier erhalten sie einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Dieser zahlt Monat 7,3 % des monatlichen Bruttoverdienstes an die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters. In die private Krankenkasse können nur die Arbeitnehmer wechseln die über die Versicherungspflichtgrenze liegen. Das sind aber nur die Angestellte die ein hohes Gehalt beziehen. Die Selbständigen, Freiberufler und Beamte können sich gesetzlich, aber auch privat versichern lassen. Das gilt auch für die Beamtenanwärter und Referendare. Diese Statusgruppe befindet sich in der Ausbildung im öffentlichen Dienst. In der Frage der Krankenversicherung besitzen sie eine Sonderstellung. Sie können in beiden Säulen der Gesundheitsversorgung Mitglied werden. Aber hier gibt es erhebliche Unterschiede. Die Beamtenanwärter und Referendare müssen in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Monatsbeitrag leisten. Sie profitieren hier nicht von einem monatlichen Zuschusses wie die Arbeitnehmer. Werden sie aber Mitglied in einer privaten Krankenkasse, dann besitzen sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe. Diese wird von ihrem Dienstherrn, das ist ihr Arbeitgeber geleistet. Dieser gesetzliche Anspruch wird in den Bundesländern und beim Bund geregelt. Das erfolgt in den Beihilfeverordnungen. Diese Beihilfe beträgt 50 % und bei Kindern im Haushalt steigt sie bis auf 70 % an. Somit müssen sich die Beamtenanwärter und Referendare mit 50 oder 30 % versichern lassen. Das kann aber nur bei einer privaten Krankenversicherung erfolgen. So ist aus finanzieller Sicht die private Krankenversicherung ausgesprochen sinnvoll für die Beamtenanwärter und Referendare.
Die Besonderheiten der privaten Krankenversicherung?
Es gibt über 40 unterschiedliche private Krankenkassen. Jeder dieser Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Tarife und Leistungen an. Das ist auch für die Beamtenanwärter und Referendare so. Hier werben die privaten Anbieter mit speziellen Ausbildungstarifen um die Gruppe der Beamtenanwärter und Referendare. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn mit einem Tarifvergleich lassen sich die Leistungen ermitteln. Für diesen Tarifvergleich gibt es den Spezialist für die Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter. Der Tarifvergleich ist kostenlos und wird in aller Kürze erledigt. Der Pluspunkt ist hier, dieser Spezialist für die Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter besitzt den Zugang zu allen privaten Krankenversicherungen. Damit ist ein optimaler Tarifvergleich gesichert. Wichtig ist zu wissen, was passiert nach der Ausbildung. An dieser Stelle kann der Beamtenanwärter und die Referendare in einen Volltarif wechseln. Bevor die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung erfolgt müssen sich die Beamtenanwärter und Referendare sich von der gesetzlichen Krankenkasse freistellen lassen. Wie das funktioniert, darüber gibt der Spezialist für die Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter gern Auskunft.
Auf welche Leistungen ist zu achten?
Der Leistungskatalog in der privaten Krankenkasse ist vielseitiger als in der gesetzlichen Kranlernversicherung. Ausgesprochen wichtig ist hier die freie Arztwahl. Der privat Versicherte kann den Arzt aufsuchen der für die Behandlung erforderlich ist. Er braucht kaum Wartezeiten in kauf zunehmen. Der Arzt kann seine Leistungen bei der privaten Krankenkasse höher abrechnen als bei einem gesetzlichen Anbieter. Ein weiterer Vorteil ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus. Hier kann auch das Krankenhaus ausgewählt werden, was zur Behandlung erforderlich ist. Im Krankenhaus stehen dann für die Beamtenanwärter und Referendare Einbett- oder Zweibettzimmer zur Verfügung. Die erforderliche Behandlung erfolgt nur durch den Chefarzt. Auch bei den Zusatzleistungen gibt es in der privaten Krankenversicherung Vorteile. An dieser Stelle gibt es eine umfassende Aufklärung durch den Spezialist für die Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter. So gibt es eine umfassende Kostenübernahme bei der Zahnbehandlung. Auch alternative Behandlungsmethoden werden finanziert. Dabei profitieren auch die Beamtenanwärter und Referendare von schnellen Terminvergaben. Nutzen die Beamtenanwärter und Referendare keine Leistungen der privaten Krankenversicherung, dann kann ein Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt werden. Das kann bis zu 6 Monaten erfolgen.
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