Bayerischer Wald

 

Vorstellungsgespräch

Erschienen am 26.06.2014 um 10:33 Uhr

Vorstellungsgespräch

Vorstellungsgespräch

Manche Bewerber reisen durch die halbe Republik für ein Vorstellungsgespräch. Aber wer muss die Kosten tragen? Eigentlich sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet. Jedoch kann der Arbeitgeber die Zahlung aber ausschließen und der Bewerber hat das Nachsehen.
Arbeitnehmer müssen nicht immer die Anreisekosten erstatten. Zwar sei er verpflichtet, sie zu übernehmen, kann sie aber vornherein z.B. in einer Einladung ausschließen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
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65189 Wiesbaden

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