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Erschienen am 14.01.2015 um 11:08 Uhr
Vorsicht bei automatischen Spam-Filter
Die meisten E-Mail Nutzer kennen die unerwünschten Werbemails, sog. Spam. Um die Flut dieser Nachrichten einzugrenzen nutzen viele sog. Spam-Filter. Diese filtern bei Maileingang automatisch nach festgelegten Kriterien die Spam-Mails aus. Jedoch funktionieren diese Helferlein nicht 100 % zuverlässig, warnt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Diese Fehleranfälligkeit musste nunmehr ein Rechtsanwalt feststellen, welcher ein Vergleichsangebot nicht fristgerecht beantworten konnte, da die entsprechende Mail im Spam-Filter hängen blieb.
Durch die verpasste Frist entstand dem Mandanten ein Schaden von 90.000 €, welchen er vom Rechtsanwalt ersetzt verlangte, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.
Das Gericht sah ebenfalls den Rechtsanwalt in der Pflicht. Wer die Kommunikation per E-Mail anbiete, müsse dafür sorgen, dass ihn die Mails auch erreichen - gerade bei aktivem Spam-Filter. Es gelte insoweit der Grundsatz, dass derjenige der einen Kommunikationsweg eröffnet, diesen auch auf allen Ebenen zu kontrollieren hat, erläutert Cäsar-Preller.
Daraus schließt das Gericht, dass wer eine E-Mailadresse auf seinen geschäftlichen Briefkopf angibt, auch für etwaige Schäden haftet.
Dies bedeutet insbesondere, dass auch der Spam-Filter täglich kontrolliert werden muss, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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