kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 24.06.2014 um 09:47 Uhr
Verjährungsfristen bei Anliegerbeiträgen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem aktuellen Beschluss vom 05.03.2013 entschieden, dass Beiträge zum Ausbau kommunaler Infrastruktur von den Gemeinden nicht zeitlich unbegrenzt nach ihrer Fertigstellung festgesetzt werden dürfen. In dem dortigen Fall ging es um Grundstückseigentümer, welche ihr Haus bereits 1996 verkauft hatten, jedoch erst im Jahr 2004 zu einem Kanalherstellungsbeitrag herangezogen wurden.
Grundlage der Festsetzung war zunächst eine erst im Jahr 2000 erlassene Satzung, welche rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft gesetzt worden war. Diese Satzung stellte sich als unwirksam heraus und wurde geändert, mit einer wiederum rückwirkenden Inkraftsetzung.
Nachdem die Klagen des früheren Grundstückseigentümers zunächst erfolglos blieben, urteilte nunmehr das Bundesverfassungsgericht, dass der Grundstückseigentümer zumindest den Zeitraum bestimmen müsse, in welchem er mit einer Heranziehung zu kommunalen Abgaben rechnen muss. Im vorliegenden Fall bestand hierüber gerade keine Klarheit.
Unzulässig dürfte es sein, durch den Erlass immer wieder neue Satzungen, welche rückwirkende Anwendung finden, die Verjährungsfristen weiter hinauszuzögern, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar - Preller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden. Letztendlich liegt es nun an den Ländern, entsprechende Gesetzesänderungen zu den Verjährungsfristen vorzunehmen, meint Rechtsanwalt Cäsar - Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.