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Erschienen am 22.11.2012 um 19:11 Uhr
Von der Anwaltskammer Freiburg wird allen Erben geraten, genau zu überprüfen, ob eine Erbschaft ganz oder teilweise aus Schwarzgeld bestehen könnte.
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre, bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war.
Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein scheint.
Viele Laien können den Wert eines Nachlasses jedoch nicht zuverlässig einzuschätzen. Die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung sollte bei einem begründeten Verdacht bedacht werden. Die Einholung von qualifiziertem Rechtsrat ist daher jedem Erben zu empfehlen. Für eine Ausschlagung der Erbschaft könnten Erben lediglich sechs Wochen Zeit haben. Nach deren Ablauf kann eine Verpflichtung bestehen, das Erbe anzutreten. Hierbei können enge zeitliche Vorgaben zu beachten sein.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
Erben eines Nachlasses haben unterschiedliche Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim Finanzamt. Im Falle der Nichtbeachtung einer solchen Erklärungspflicht könnte durch den Erben eine Steuerhinterziehung begangen werden. Hiervon erfasst ist auch die Information über nicht versteuertes Vermögen im Nachlass an das Finanzamt. Ein solches Verhalten kann auch strafrechtlich verfolgt werden.
Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende in manchen Fällen Straffreiheit erlangen. Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen eine Möglichkeit sein. Nach Aufdeckung der Tat von den zuständigen Behörden könnte eine solche Selbstanzeige jedoch entfallen.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
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