kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 21.09.2012 um 16:32 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat sich für einen Unterhaltsanspruch der die Kinder betreuenden Mutter auch nach Überschreitung der Altersgrenze von drei Jahren ausgesprochen.
------------------------------
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen.
In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in Sportvereinen stattgefunden haben. Aufgrund der fehlenden örtlichen Nähe zu den Sportstätten sei die Unterstützung der Mutter unausweichlich gewesen. Die Kinder sollen keine andere zumutbare Möglichkeit gehabt haben, zu ihren Sportclubs zu kommen. Eine Vollzeitbeschäftigung der Mutter sei in diesem Fall nicht möglich gewesen.
Im Allgemeinen soll eine persönliche Betreuung durch ein Elternteil dann nicht mehr erforderlich sein, sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden. Dies soll auch dann gelten, wenn die Kinder zwar keine Einrichtung besuchen, aber durchaus dazu in der Lage wären und eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung steht. Besuchen die Kinder jedoch am Vormittag eine solche Institution, wie z.B. Kindergarten, Schule etc., und sind am Nachmittag auf die Hilfe des betreuenden Elternteils angewiesen, so soll dennoch ein teilweiser Betreuungsbedarf vorliegen. Dieser soll dem betreuenden Elternteil die Grundlage für den Unterhaltsanspruch darstellen.
Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt. Bei einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt ist Ihre Rechtsfrage in guten Händen. Sie profitieren von Rechtsanwälten, die auch in emotional schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren.
http://www.grprainer.com/Familienrecht.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.