kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 14.01.2015 um 11:13 Uhr
Ungewollt Schwanger nach Sterilisation
Viele Frauen entscheiden sich an einem Punkt in ihrem Leben dazu, dass sie keine Kinder mehr bekommen möchten. Um eine medikamentöse Verhütung zu umgehen, nehmen viele Frauen eine ärztlich durchgeführte Sterilisation in Anspruch, bei der beide Eileiter verschlossen werden. Nach einem solchen Eingriff ist eine ungewollte Schwangerschaft kaum noch möglich, ein Restrisiko besteht jedoch. Daher kann das Krankenhaus falls eine Frau trotz durchgeführter Sterilisation schwanger wird, nicht grundsätzlich haftbar gemacht werden, erläutert der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm muss ein Krankenhaus nicht für die Folge einer ungewollten Schwangerschaft haften. Voraussetzungen dafür sind allerdings, dass die Patientin zuvor korrekt über das verbleibende Schwangerschaftsrisiko, von einem Arzt, aufgeklärt wurde und, dass kein schwerwiegender Behandlungsfehler vorliegt.
Eine Frau klagte gemeinsam mit ihrem Ehegatten gegen die Klinik bei der sie sich hatte sterilisieren lassen. Begründet hatte das Ehepaar die Klage damit, dass die Klägerin zwei Jahre nach der Durchführung der Sterilisation noch zwei weitere Male schwanger wurde. Das Ehepaar forderte von der beklagten Klinik 10.000 Euro und einen monatliche Unterhaltszahlung von 300 Euro bis zur Volljährigkeit der Kinder.
Das Gericht lehnte die Klage und die damit zusammenhängenden Forderungen der Kläger jedoch ab. Ein Behandlungsfehler sei in dieser Angelegenheit von den Klägern nicht nachgewiesen worden. Ebenso lägen keine Beweise vor, dass die die Aufklärung durch den behandelnden Arzt mangelhaft gewesen sei. Die Richter gehen davon aus, dass die Frau mündlich über die Risiken aufgeklärt wurde.
Das Gericht hatte also keinerlei Anhaltspunkte wodurch ein Fehler seitens der Klinik zu belegen sei. Darüber hinaus sollte jeder Frau bewusst sein, dass nach einer Sterilisation in 4 von 1000 Fällen eine Schwangerschaft trotzdem vorkommen kann, erklärt Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.