Bayerischer Wald

 

Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten

Erschienen am 25.06.2013 um 10:54 Uhr

Handelt es sich bei einem Ehegatten um einen Unternehmer oder Freiberufler, kann die Unternehmensbeteiligung im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sein.

Handelt es sich bei einem Ehegatten um einen Unternehmer oder Freiberufler, kann die Unternehmensbeteiligung im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sein.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein zugewinnberechtigter Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Allerdings können Ehegatten auch einen Ehevertrag vereinbaren, der den Zugewinnausgleich ausschließt und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Dies gilt auch für den Fall des Anspruches auf Zugewinnausgleich in dem ein Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird.

Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs kann allerdings, beispielsweise im Falle der "Alleinverdiener-Ehe" gegebenenfalls unangemessen sein. Für die Ehegatten besteht dann die Möglichkeit, allein das betroffene Unternehmen oder die Unternehmensbeteiligung vom Zugewinnausgleich auszuschließen und das übrige Vermögen trotzdem den Regelungen des Zugewinnausgleichs unterfallen zu lassen.

Für den Fall, dass auch ein Ausschluss vom Versorgungsausgleich durch den Ehevertrag sichergestellt werden soll, muss der Unternehmer oder Freiberufler die Altersvorsorge des anderen Ehegatten gewährleisten. Dies kann entweder durch den Abschluss einer Lebensversicherung oder durch Übertragung von Vermögensgegenständen, die dazu geeignet sind, dessen Altersvorsorge zu sichern, geschehen.

Außerdem können die Ehegatten eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs durch Festlegung eines Höchstbetrages vereinbaren. Eine solche Klausel wird in der Regel dann in den Ehevertrag hineingenommen, wenn einer der Ehegatten besonders vermögend ist.

Auch Vermögenswerte, die in die Ehe mit eingebracht wurden, werden im Falle eines bestehenden Anspruches auf Zugewinnausgleich mitgerechnet. Deshalb gilt es vor der Ehe präventiv zu denken, um nicht unter Umständen das Vermögen zu riskieren, das in die Ehe mit eingebracht wird. Durch den Abschluss eines Ehevertrages kann dies verhindert werden. Ein im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt unterstützt Eheleute bei der Gestaltung des Ehevertrages und ermöglicht deren Absicherung.

Dieser berät die Eheleute auch im Hinblick darauf, ob und wann eine Gütertrennung sinnvoll ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Außerdem unterstützt ein im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt Eheleute bei Schwierigkeiten während der Scheidung oder bei der Abfassung des Ehevertrages.

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