Bayerischer Wald

 

Trend: Familienrecht in der Wirtschaftskanzlei

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Trend: Familienrecht in der Wirtschaftskanzlei

Erschienen am 17.07.2016 um 13:33 Uhr

Die Anforderungen an Managerscheidungen und Unternehmereheverträge

Das Familienrecht gehört zu den anspruchsvollen Disziplinen in der anwaltlichen Praxis. Spezialisierung ist daher gefragt. Diese zeigt sich zum Beispiel durch das Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“. Solche Spezialisten sind häufig als Einzelanwälte oder auch in familienrechtlich ausgerichteten Boutiquen anzutreffen.

Scheidungen mit Betriebsvermögen – mehr als nur Familienrecht

Wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Großkanzleien bespielen das Feld der Eheverträge und Scheidungen dagegen in der Regel nicht. Dabei gibt es zahlreiche familienrechtliche Mandate, in denen wirtschaftsrechtliches Know How gefragt ist. Das gilt zum Beispiel für Unternehmer mit Betriebsvermögen oder auch für Geschäftsführer, Vorstände und andere Manager. Gerade bei Fragen des Unterhalts oder des Zugewinns sind die Sachverhalte mit Unternehmensbezug so komplex, dass Gesellschaftsrechter und auch Steuerberater hinzugezogen werden müssen. Diese müssen sich dann intensiv mit Bilanzen, Geschäftsführerverträgen etc. auseinandersetzen.

Wie existenziell familienrechtliche Gestaltungen und Konflikte für Unternehmen sind, sieht man auch daran, dass viele Insolvenzen heute auf Scheidungen zurückzuführen sind. Das verwundert kaum, wenn man die Scheidungsraten und die Mechanismen eines Scheidungsprozesses kennt.

Trend zum Spezialisten-Team

Aus diesem Grund bilden sich daher in immer mehr Kanzleien Teams von Scheidungsanwälten, Gesellschaftsrechtlern und Steuerberatern, die Unternehmer und Manager gemeinsam beraten. Gerade in Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg oder München finden sich diese Beraterteams in mittelständischen Kanzleien mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung. Dem liegt ein Selbstverständnis zugrunde, dass Wirtschaftsrecht nicht nur die Beratung von Unternehmen, sondern auch die von Unternehmern ist. Bei diesen gibt es zahlreiche Berührungspunkte zwischen Privat- und Geschäftsleben, die eine ganzheitliche Betrachtung erfordern.

Eine ähnliche Entwicklung ist auch im Erbrecht zu erkennen. Hier ist ebenfalls zusätzlich wirtschaftsrechtliche Expertise gefordert, wenn es um Unternehmensnachfolgen bzw. Unternehmertestamente geht.

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

ROSE & PARTNER LLP.
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40
20355 Hamburg

040/41437590

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