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Erschienen am 01.11.2013 um 11:57 Uhr
Türen im Zug verschlossen
Während einer Zugfahrt nach Dresden musste ein Fahrgast dringend auf die Toilette. Jedoch konnte er diese nicht benutzen, weil sämtliche Türen abgeschlossen waren. Die Bahn hatte nämlich versäumt, die zugehörigen Wasserbehälter “ordnungsgemäß zu befüllen“. Der Fahrgast forderte eine Zugbegleiterin auf, ihm trotzdem eine der Türen zu öffnen, was diese auch tat. Seinen körperlichen Stress hatte der Mann dadurch aber nicht vergessen und klagte gegen die Bahn auf Schmerzensgeld. Mit Erfolg! In dem Urteil wurden u. a. die „Heftigkeit und Dauer der Unannehmlichkeiten des Klägers“ berücksichtigt. Somit musste die Bahn ihrem Fahrgast 400 Euro zahlen.
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