kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 19.09.2012 um 18:03 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer gegen das Grundgesetz verstößt.
------------------------------
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter kommen in der Entscheidung vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) zu dem Schluss, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Die von dieser Steuer betroffenen Altfälle seit dem Jahr 2001 müssten demnach nachträglich privilegiert werden. Durch eine Neuregelung wurden bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer befreit. Den eingetragenen Lebenspartnern ist diese Privilegierung jedoch verwehrt geblieben. Daher wurde dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2012 dazu Gelegenheit gegeben, eine Neuregelung für die Altfälle einzuführen, welche die Gleichheitsverstöße bis 2010 beseitigt.
Bereits seit längerem finden sich in den Medien Berichte über die politische Diskussion im Zusammenhang mit der steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten. Seit der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll der Druck auf die Bundesregierung, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen, nun zunehmend wachsen.
Bisher können eingetragene Lebenspartner nicht die steuerlichen Vorteile durch das sogenannte „Ehegattensplitting“ nutzen. Ehegatten können hierdurch Vorteile bei ihrer Einkommensteuer verbuchen. Diese ergeben sich dadurch, dass das Einkommen der Ehegatten jeweils zusammengerechnet und anschließend halbiert wird.
Der politische Diskurs betrifft insbesondere die Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Paare die steuerlichen Vorteile durch das Ehegattensplitting gerade nicht nutzen können. Teilweise wird demgegenüber erwartet, dass das Verfassungsgericht bereits zeitnah die Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer für nicht verfassungskonform erkläre.
Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt behält die Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zugunsten seiner Mandanten jederzeit im Auge.
Neben rechtlichen Fragen bezüglich der Einkommensteuer berät ein Rechtsanwalt Sie zum Beispiel im Bilanzrecht, im Umsatzsteuerrecht und Unternehmenssteuerrecht sowie bei der Immobilienbesteuerung.
Außerdem erarbeitet er Steuermodelle für Sie und bietet Betreuung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen an. Sofern erforderlich, vertritt er Sie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.