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Erschienen am 05.12.2012 um 18:32 Uhr
Das Land Nordrhein-Westfalen soll insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft und damit einen großen Fang gemacht haben. Es soll sich um schwindelerregende Beträge handeln.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sich als besonders nützlich erweisende Steuer-CD ausgewertet haben, welche Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank UBS enthalten soll. Mehrere Milliarden Euro sollen angeblich angelegt worden sein. Die mutmaßlichen Steuerhinterzieher sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen haben.
Die Fahnder sollen jetzt dabei sein, Steuerbetrugsfälle in Höhe beträchtlicher Summen aufzudecken. Dem Finanzminister zufolge könnte gerade das der Grund dafür sein, dass das Vermittlungsverfahren zur Rettung des Steuerabkommens mit der Schweiz zum Scheitern verurteilt ist. Im Zuge der Ermittlungen sollen Großrazzien in Geschäftsräumen und Privatwohnungen durchgeführt worden sein. Durch ihre Nichtanzeige und das Verschweigen ihrer Vermögensanlagen sollen die Steuersünder Steuern in Höhe von 204 Millionen Euro hinterzogen haben. Weiterhin soll auch geprüft werden, ob sich Mitarbeiter der UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben könnten.
Es ist nicht das erste Mal, dass die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden Steuer-CDs ankaufen, um Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen. Der Kauf von Steuer-CDs soll sich in der Vergangenheit als ein ertragreiches Geschäft für die Staatskasse erwiesen haben, denn durch diese sollen bereits Steuerhinterziehungen von über 200 Millionen Euro aufgedeckt worden sein.
Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden.
Viele deutsche Staatsbürger haben unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt. Da die Steuerhinterziehung unter Strafe steht, sollte im Zweifel eine Selbstanzeige in Betracht gezogen werden. Hierfür sollten Sie jedoch einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
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Deutschland
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