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Erschienen am 23.06.2014 um 09:22 Uhr
Spielsperre im Sport angreifbar
Sonntags ist Fußballnation Deutschland auf den Beinen und diskutiert über den vergangenen Spieltag und nicht zuletzt über manches Foul oder (unberechtigte) Karte. Oft heißt es dann: „Tatsachenentscheidung“. Doch so simpel ist die Sache nicht. Handlungen und Schiedsrichterentscheidungen auf dem Sportfeld sind durchaus angreifbar.
Rechtanwalt Cäsar-Preller: „Gerade der Gefoulte sollte ernsthaft über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nachdenken. Der Fußballplatz ist schließlich kein Boxring, wo fast alles erlaubt ist. Entscheidend ist dabei, ob die Handlungen sich noch im sportlichen Bereich bewegt haben. Auch Spielsperren können sport- und teilweise sogar zivilgerichtlich angegriffen werden. Falsche oder jedenfalls unverhältnismäßige Sanktionen sind ebenfalls gerichtlich angreifbar. Sport ist eben kein rechtsfreier Raum.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller ist bereits seit Jahren im Sportrecht tätig und berät neben Sportlern auch Vereine in vereinsrechtlichen Fragestellungen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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