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Erschienen am 28.10.2013 um 09:34 Uhr
Rechte von Kindern anonymer Samenspendern gestärkt
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 06.02.2013 geurteilt, dass Kinder von anonymen Samenspendern einen Anspruch auf Benennung des Namens ihres biologischen Vaters haben. Im Fall klagte eine 21 Jahre alte Frau, die mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurde. Der Verein Spendenkinder half der jungen Frau nun, ihren Anspruch auf Benennung des Namens ihres Vaters gerichtlich durchzusetzen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden begrüßt den Vorstoß des OLG Hamm. Schon seit Ende der achtziger Jahre ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es zu dem Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört, seine genetische Abstammung zu erfahren. Das Urteil vom 06.02.2013 ist damit eine konsequente Fortsetzung dieser Rechtsprechung, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller anmerkt. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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