Bayerischer Wald

 

Preiserhöhung im Seniorenheim

Erschienen am 26.01.2015 um 16:31 Uhr

Preiserhöhung im Seniorenheim

Preiserhöhung im Seniorenheim

Erlaubt eine Klausel im Vertrag einem Heimbetreiber die Preise, wie die Betriebskosten, ohne die Zustimmung der Bewohner zu erhöhen, gilt diese nicht. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf und stoppte eine vorgesehene Erhöhung. Denn das Wohn- und Betreuungsgesetz verlangt seit 2009 eine Zustimmung beider Parteien zu solchen Preisveränderungen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen eine Pflegeeinrichtung geklagt. In dem Prozess wurde auch geklärt, dass der Heimbetreiber das Befestigen von Namensetiketten in der Kleidung nicht extra in Rechnung stellen darf. Denn Kennzeichnung und Reinigung seien mit der Zahlung für die Unterkunft abgegolten, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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