Bayerischer Wald

 

Positives Urteil für Anleger von Medienfonds durch Kanzlei GRP Rainer

Erschienen am 27.08.2012 um 18:37 Uhr

Das Landgericht hat eine beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt.

Das Landgericht hat eine beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer hat in diesem Verfahren ein weiteres positives Urteil für Kapitalanleger einer Medienfondsbeteiligung erstritten. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und verkauft.

Die beklagte Bank ist nun zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verpflichtet. Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Mitarbeiter der Bank die Kläger im Rahmen des vorangegangenen Beratungsgespräches nicht über die mit einer Beteiligung an einem Medienfonds verbundenen Risiken unterrichtet. Danach wurden die Kläger zum Beispiel nicht darüber aufgeklärt, dass sich die steuerliche Beurteilung des Fondskonzepts durch die Finanzverwaltung selbst bei unveränderter Gesetzeslage ändern kann.

Die Kläger konnten den Beweis führen, dass aus der Anlageberatung durch die beklagte Bank die Möglichkeit einer geänderten steuerlichen Einschätzung der Beteiligung an dem Medienfonds nicht hervorging. In ihrer Entscheidung folgten die Richter dieser Ansicht der von GRP Rainer vertretenen Anleger. Darüber hinaus konnte sich die beklagte Bank auch nicht auf die Verwirkung der Schadenersatzansprüche berufen, da sie keine Umstände darlegen konnte, welche die Geltendmachung der Rechte der Anleger als treuwidrig erschienen ließen. Eine Pflichtverletzung der Anlageberater der Bank im Rahmen des Beratungsgesprächs ist nach dem Tenor des Urteils als gegeben anzusehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Um Schadenersatzansprüche aus einer Fondszeichnung zu überprüfen und durchzusetzen, wird den Anlegern aufgrund der drohenden Verjährung ihrer Rechte empfohlen, zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen.

Dringend zu empfehlen ist eine rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung durch im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwälte.


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