Bayerischer Wald

 

OLG München bittet Clerical Medical zur Kasse

Erschienen am 27.07.2012 um 17:00 Uhr

Das Oberlandesgericht München hat die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) in seinem Urteil vom 11.06.2012 (Aktenzeichen: 17 U 535/11) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Das Oberlandesgericht München hat die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) in seinem Urteil vom 11.06.2012 (Aktenzeichen: 17 U 535/11) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Münchner Richter entschieden in diesem Fall, dass CMI für den fehlerhaften Prospekt der Kapitallebensversicherung „EuroPlan“ haftet. Infolge des aktuellen Urteils des Münchner Oberlandesgerichts soll der britische Lebensversicherer Clerical Medical im entschiedenen Verfahren einem Anleger über 90.000 Euro nebst Zinsen zahlen und diesen darüber hinaus von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber einer Bank freistellen müssen.

Im Jahre 2001 hatte der hier klagende Versicherungsnehmer in die Kapitallebensversicherung „EuroPlan“ darlehensfinanziert investiert. Der die Kapitallebensversicherung speisende Investmentfonds soll die von Clerical Medical versprochenen Renditen im vorliegenden Falle allerdings nicht abgeworfen haben. Daraufhin klagte der Versicherungsnehmer. Die Richter entschieden hier nun, dass weder der Prospekt noch das entsprechende Kurzexposé eine ordnungsgemäße Aufklärung über die tatsächlich mit der Anlage verbundenen Risiken beinhalte. Darüber hinaus seien viele in dem, dem vorliegenden Sachverhalt zugrunde liegenden Prospekt benutzten Begriffe gar nicht oder nur irreführend erläutert worden. Auch gebe der Prospekt keinen Aufschluss darüber, welcher Versicherungsvertrag mit welchen Bedingungen abgeschlossen werden solle. Aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Prospekts muss Clerical Medical nun also Schadensersatz leisten.

Das Risiko der Anlage bestand darin, dass der Investmentfonds zum Abtragen des Kredits ausreichend Erträge einbringen musste. Zum Funktionieren des Modells musste die Rendite aus dem Investmentfonds höher sein als der Darlehenszins. Eben dies soll den Anlegern zugesichert worden sein.

Das Oberlandesgericht München ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.

Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sollen schon in anderen Fällen die Versicherungsnehmer durch irreführende Angaben über die vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen aus den Policen in die Irre geführt worden sein. Des Weiteren soll den Versicherungsnehmern zu sogenannten Hebelverträgen geraten worden sein; die Versicherten haben auf Grund der versprochenen hohen Renditen für die Einzahlungen in die Versicherungsverträge Darlehen aufgenommen.

Bereits in der Vergangenheit sollen immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Investment Group Ltd. vorgegangen sein.

Den Betroffenen, die einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, ist es zu empfehlen einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen

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