Bayerischer Wald

 

My Company Guides - Gründungsprozess einer englischen Ltd

Erschienen am 30.10.2014 um 16:31 Uhr

My Company Guides - Gründungsprozess einer englischen Ltd

Die Gründer unterzeichnen vor dem Formation-Agent die Gründungsunterlagen und sind damit sofort Shareholder (Aktionär). Dazu ist persönliches Erscheinen erforderlich.

Wie bei rein deutschen Gesellschaften ist zunächst der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erforderlich. Nach britischem Recht besteht der Gesellschaftsvertrag aus zwei Teilen, dem »Memorandum of Association« und den »Articles of Association«.

Im Memorandum of Association werden Name, Sitz des Registered Office, Unternehmensgegenstand und Aktienkapital festgelegt; die Articles of Association regeln die internen Verhältnisse der Gesellschaft und sind daher sehr viel umfangreicher.

Diese Unterlagen werden zum für England zuständigen Handelsregister, dem Companies House, eingereicht. Nach Eintragung ist die Gesellschaft entstanden. Der Eintragungsprozess dauert 3 bis 7 Arbeitstage. Gegen eine Zusatzgebühr sind Eintragungen innerhalb von 24 Stunden möglich.

Das englische Handelsregister befindet sich in Cardiff. Während man in Deutschland zum Notar geht, um eine GmbH zu gründen, spielen Notare bei der Gründung einer Limited keine Rolle. Die Rolle der Notare als Verbindungsglied zum Handelsregister übernehmen in England sogenannte Formation-Agents (Gründungsagenturen).

Gründungsangenturen erstellen das Memorandum of Association und bereiten die Gründungsformulare vor.
Es gibt es zwei Wege, die Limited zu gründen:

Die Gründer unterzeichnen vor dem Formation-Agent die Gründungsunterlagen und sind damit sofort Shareholder (Aktionär). Dazu ist persönliches Erscheinen erforderlich.

Der Formation-Agent gründet zunächst die Gesellschaft nach den Vorgaben des zukünftigen Nutzers, insbesondere schon mit dem gewünschten Namen. Das Gründungsbüro stellt sich dazu als Shareholder (Aktionär), Director (Geschäftsführer) und Secretary (Sekretär) zur Verfügung. Die tatsächlich als Director vorgesehene Person unterzeichnet zwischenzeitlich ein Formular, mit dem sie sich zur Übernahme der Direktorenposition einverstanden erklärt (Formular 288a). Sofort nach Eintragung der Gesellschaft wird dieses Formular, versehen mit einer Bestätigung des Secretary, zum englischen Handelsregister eingereicht und der tatsächlich vorgesehene Director eingetragen.

Die Shares werden vom Formation-Agent auf den tatsächlich vorgesehenen Aktionär übertragen. Dieser ist dami Eigentümer der Gesellschaft.

Dieser Weg hat den Vorteil, dass die Gründer nicht persönlich zun Formation Agent kommen müssen. Für deutsche Gründer ist dieses der normale Gründungsweg eine LTD

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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/mycompanyguides/news/3105 sowie http://www.mycompanyguides.com.

Über My Company Guides:
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