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Erschienen am 21.03.2014 um 10:20 Uhr
MS Hanse Spirit in trüben Fahrwassern
2007 wurde die MS Hanse Spirit von Nordcapital (Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG) aufgelegt. Anleger mussten eine Mindesteinlage von 15.000 € aufbringen, um zu investieren. Das Ende der Laufzeit ist im Jahr 2023.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „In Sachen Ausschüttungen sind Anleger der MS Hanse Spirit nicht gut weg gekommen. Dann hatte Norcapital für 2012 ein „deutlich negatives Betriebsergebnis“ angekündigt und leide damit Recht behalten. Die kreditgebende Bank ist zum Glück mit im Boot, so dass eine Insolvenz abgewendet werden konnte. Gute Nachrichten sehen trotzdem anders aus. Denn Sanierungskonzepte kommen Anleger oft doppelt teuer. Von einem Ende der Schifffahrtskrise kann noch keine Rede sein, so dass sich Anleger genau überlegen sollten, was sie tun.“
Diese können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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Uhlandstr. 4
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