Bayerischer Wald

 

Mit einer Reiseversicherung sind Sie auf der sicheren Seite

Erschienen am 05.10.2012 um 13:53 Uhr

Eine Reiseversicherung lohnt sich auf jeden Fall, wenn Sie mit der Bahn, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind.

Eine Reiseversicherung lohnt sich auf jeden Fall, wenn Sie mit der Bahn, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind.
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Wer ins nichteuropäische Ausland oder nach Amerika reist, sollte unbedingt eine Auslandsversicherung für Gruppen oder eine Auslandsversicherung für Einzelpersonen abschließen, denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Behandlungskosten in diesen Ländern nicht. Ohne Auslandsversicherung müssen Sie die entstehenden Kosten selber bezahlen, und das kann teuer werden. Meist können Sie wählen, ob Sie sich für kurze oder gleich ein ganzes Jahr versichern. Letzteres lohnt sich, wenn Sie öfters in ein nichteuropäisches Land reisen, wenn Sie dort zum Beispiel beruflich unterwegs sind. Es gibt sogar eine Auslandversicherung für Einzelpersonen für fünf Jahre und auch für Gruppen, beziehungsweise die Familie. Eine solche Versicherung übernimmt die Arztkosten bei Krankheit, bezahlt eine Zahnnotbehandlung, erstattet die Operations- und Bergungskosten. Sie übernimmt die Rückführung zur Weiterbehandlung in der Heimat und im Todesfall sind die Überführungskosten abgedeckt. Hier gibt es sehr gute Angebote bei der <a href="http://www.reiseruecktrittsversicherung.org/hanse-merkur/last-minute-familie/">reiserücktrittsversicherung.org.</a> Der Betreffende kann zwischen mehrere Versicherungen wählen und gleich Online den Vertrag abschließen.

Wenn Sie für eine Schiffsreise im Vorfeld bezahlen müssen, lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für Schiffsreisen, um abgesichert zu sein. Von dieser können Sie in bestimmten Fällen Gebrauch machen, so bei einer schweren Erkrankung, oder wenn Sie einen Todesfall in der Familie haben. Auch ein unerwarteter Einberufungsbefehl ist ein Rücktrittsgrund oder eine Schwangerschaft und eine gerichtliche Vorladung. In all diesen Fällen sind Sie abgesichert, aber nicht, wenn Sie es sich plötzlich anders überlegt haben. Sie brauchen schon einen triftigen Grund für das Nichtantreten einer Reise, damit die Versicherungsfall eintritt.


 

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