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Erschienen am 19.01.2012 um 02:23 Uhr
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf drei Monatsmieten nicht übersteigen. Dabei ist die reine Nettomiete, also ohne Nebenkostenvorauszahlung als Grundlage zu verwenden.
Diese Mietkaution kann in unterschiedlichen Formen von dem Mieter aufgebracht werden. So kann der Mieter das Geld bar an dem Vermieter übergeben und dieser muss dann ein eigenes Sparbuch anlegen. Zu Beginn des neuen Jahres ist dann dem Mieter ein Kontoauszug zur Verfügung zu stellen. Nach Beendigung des Missverhältnisses wird dann die Mietkaution ausgezahlt.
Aber der Mieter kann selbst die fällige Mietkaution anlegen. Dabei ist aber ein Anbieter- / Vergleich Mietkaution durchzuführen. Dieser Vergleich kann eine Menge Geld sparen und das ist gerade bei einem Neueinzug ausgesprochen wichtig. Die Experten empfehlen eine Kautionssumme von mindestens 5.000 Euro. Mit dieser Summe können dann entstandene Schäden gut reguliert werden. Bei einem Vergleich sind alle Kosten zu betrachten. Einige Anbieter verlangen Gebühren und das kann dann die Mietkaution verteuern. Diesen Vergleich gibt es kostenlos im Internet und hier bieten Anbieter diese Dienstleistung an. In relativ kurzer Zeit liegt dann das Ergebnis vor und der Mieter kann sich entscheiden, bei welchem Dienstleister er dann seine Mietkaution abschließt. Dabei werden dann Schäden umfassend finanziert.
Die Festsetzung der Mietkaution wird im § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB geregelt. Die Mietkaution ist für den Vermieter eine Sicherheitsleistung, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen des Mietvertrages nicht nachkommt. Das können versäumte Zahlungen der Miete sein oder bei den Nebenkosten sein. Die Regelung der Mietkaution muss im Mietvertrag enthalten sein, ansonsten darf keine Kaution erhoben werden.
Volkmar Schöne
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