Bayerischer Wald

 

Mängel bei Transparenz von Beratungsprotokoll

Erschienen am 26.01.2015 um 16:28 Uhr

Mängel bei Transparenz von Beratungsprotokoll

Mängel bei Transparenz von Beratungsprotokoll

Mittlerweile sind Versicherungs- und Geldanlageberater gesetzlich verpflichtet jedes Beratungsgespräch umfangreich zu protokollieren und es dem Kunden auszuhändigen. Allerdings bekommen nur wenige Kunden ein solches Protokoll von ihrem Berater tatsächlich mit nach Hause, obwohl dies gesetzliche Pflicht wäre, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller die gegenwärtige Situation.

Das Bundesjustiz- und Verbraucherministerium ist durch die Durchführung einer Studie auf diese Mängel gestoßen. Nicht nur die fehlende Transparenz, sondern auch die teilweise fehlerhafte Anfertigung der Protokolle ist oftmals gesetzeswidrig, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Durch die Unterschrift der Kunden auf einem fehlerhaften Beratungsprotokoll, was viele Banken und Finanzberater verlangen, können diese in eine prekäre Situation geraten. In einem Streitfall beispielsweise kann der Kunde aufgrund der Unterschrift auf dem fehlerhaften Protokoll, schwerlich den Beweis führen, dass das Protokoll inhaltlich falsch ist, erklärt Cäsar-Preller.

Daher empfiehlt der Bankrechtsexperte Cäsar-Preller ein Beratungsprotokoll nicht einfach zu unterschreiben. Am besten sei es sich das Protokoll aushändigen und vor dem Unterschreiben eventuell fachmännisch prüfen zu lassen, betont Cäsar-Preller, oder die Unterschrift unter dem Protokoll generell zu verweigern. Hierzu ist der Kunde nämlich nicht verpflichtet.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.