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Erschienen am 20.11.2014 um 16:53 Uhr
Mängel an der Wohnung sofort anzeigen
Finden Mieter einen Mangel in der Wohnung (Feuchtigkeitsschaden oder einen Schimmelfleck), sollten sie den Schaden sofort dem Vermieter melden. Denn nur so kann die Beseitigung des Schadens beansprucht werden.
Der Vermieter muss sofort informiert werden, wenn während der Mietzeit Mängel in oder an der Wohnung auftreten. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen. Denn diese Anzeige ist die Voraussetzung dafür, dass der Mieter seine Ansprüche auf Reparatur, Mängelbeseitigung oder Mietminderung durchsetzen kann, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Zudem ist die Mängelanzeige auch erforderlich, um sich vor späteren Schadenersatzansprüchen des Vermieters zu schützen. Im Gesetz ist sie sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Hat der Mieter z.B. einen Schimmelfleck im Schlafzimmer entdeckt und informiert seinen Vermieter nicht, muss er am Ende sogar die Kosten übernehmen, da der Schaden durch den nicht beseitigten Schimmel immer größer wird.
Hat der Mieter dagegen den Mangel angezeigt, muss er bei einer Vergrößerung oder Verschlimmerung nicht erneut den Vermieter informieren. Dies gilt zumindest dann, wenn die Schadensentwicklung darauf zurückzuführen ist, dass der Vermieter nichts zur Mängelbeseitigung unternommen hat.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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