Bayerischer Wald

 

Mehrfache Abmahnungen an den Verletzer eines Schutzrechtes möglich

Erschienen am 26.11.2012 um 18:23 Uhr

Obwohl für die Ahndung einer Verletzung eines Urheberrechts grundsätzlich eine einzelne Abmahnung ausreichend ist, kann es dennoch in einzelnen Fällen zu mehrfachen Abmahnungen kommen.

Obwohl für die Ahndung einer Verletzung eines Urheberrechts grundsätzlich eine einzelne Abmahnung ausreichend ist, kann es dennoch in einzelnen Fällen zu mehrfachen Abmahnungen kommen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Durch die steigende Verbreitung von "Produktpiraterie", steigt zunehmend auch die Verletzung von Urheberrechten. Mit dieser steigenden Verletzung von Urheberrechten gewinnt das Interesse am Schutz des geistigen Eigentums somit immer mehr an Bedeutung. Eine Möglichkeit das geistige Eigentum zu schützen, ist neben zahlreichen weiteren Schutzmöglichkeiten, die Abmahnung. Mit neuer Rechtsprechung sollen nun auch mehrfache Abmahnungen an einen Verletzer eines Schutzrechtes möglich sein. Diese müssen allein erforderlich und berechtigt sein. Selbst die Kosten einer solchen erneuten Abmahnung sollen unter Umständen vom Schuldner zu erstatten sein, wenn dieser bereits von einem Dritten abgemahnt wurde und der Gläubiger keine Kenntnis von einer solchen vorherigen Abmahnung hatte. R
Ein im Wettbewerbs- und Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt hilft Ihnen beim Vorliegen von Verstößen gegen Ihre Marke bei der Gestaltung individueller Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

Auch wenn Ihnen gegenüber eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen Urheberrechte erfolgt ist, kann ein kompetenter Rechtsanwalt prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sollten Schuldner schnell reagieren, da effektives Handeln nur dann möglich ist, wenn das gegen das Wettbewerbsverbot verstoßende Verhalten umgehend abgestellt wird.

Ein im Markenrecht tätiger Rechtsanwalt kann Sie hinsichtlich noch ungeschützter Marken bei der Markenrecherche und der Markenanmeldung bei den zuständigen Stellen, sowie bei der Ausrichtung von Marketing- und Werbestrategien oder der Erstellung und dem Abschluss von Lizenzverträgen unterstützen.

Bei einer eventuell vorliegenden Verletzung eines Urheberrechts, ist es wichtig zu klären, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Es existiert kein öffentliches Register im Urheberrecht, nach dem die Urheberschaft eines Werkes deutlich zu erkennen wäre. Damit ist im Falle einer möglichen Verletzung von Urheberrechten in jedem Fall eine sorgfältige Nachforschung durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt erforderlich.
Lassen Sie sich daher von einem im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, um auch Ihr Interesse am Schutz Ihres geistigen Eigentums abzusichern.
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