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Foto: muenchenhochzeit.com
Erschienen am 14.12.2015 um 22:38 Uhr
Vor dem Eheglück steht das Gesetz, vor der Hochzeitsnacht lauern die Paragraphen - auch eine lesbische Hochzeit kommt eben nicht ohne Bürokratie aus. Ehe? Hochzeit? Na ja, genau genommen sieht der Gesetzgeber in der Verbindung zweier gleichgeschlechtlicher Menschen etwas anderes, eine eingetragene Lebenspartnerschaft nämlich, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt. Konservative Kreise in Deutschland wehren sich noch immer geradezu hysterisch dagegen, dass die Ehe von Schwulen und Lesben auch tatsächlich der Hetero-Ehe gleichgestellt ist. Aus der Hochzeit wird so ganz prosaisch eine Verpartnerung. Egal, wir nennen das Ganze hier trotzdem eine lesbische Hochzeit und sind durchaus ein klein wenig stolz darauf, dass auch die nicht ohne gesetzliche Regelungen vonstatten gehen kann. Was also ist zu beachten, damit Frau und Frau sich ganz offiziell das Ja-Wort geben können?
Am Anfang steht das Standesamt. Hier muss die eingetragene Lebenspartnerschaft angemeldet werden, damit es überhaupt erst zu einer Hochzeit bzw. einer Hochzeitszeremonie kommen kann. Dafür sind eine ganze Reihe von Unterlagen nötig, die im Original vorgelegt werden müssen und ganz allgemein nicht älter als sechs Monate sein sollten. Nötig sind in jedem Fall die Abstammungsurkunden bzw. die beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch beider Partnerinnen. Außerdem braucht es einen Auszug aus dem Melderegister, der zum Zeitpunkt der Anmeldung maximal zehn Tage alt sein sollte sowie die jeweiligen Personalausweise. Wenn in die Urkunde zur Lebenspartnerschaft auch akademische Grade aufgenommen werden sollen, dann müssen vorab auch die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
Eigentlich sind die geforderten Unterlagen für eine lesbische Hochzeit ja noch ganz überschaubar. Etwas umfangreicher wird es, wenn Kinder mit in die Lebenspartnerschaft gebracht werden oder eine der Partnerinnen schon einmal verheiratet oder verpartnert war. Im ersten Fall sind dann nämlich auch die Geburtsurkunden der Kinder, Vaterschaftsanerkennungen und unter Umständen auch Sorgerechtserklärungen vonnöten. Im zweiten Fall braucht es zwingend die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde und das rechtskräftige Scheidungs- oder Aufhebungsurteil - als verheiratete Frau in eine lesbische Hochzeit gehen ist schließlich irgendwie unromantisch.
Sollte eine der beiden angehenden Bräute eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, wird es so richtig spannend. Dann muss nämlich deren Staatsangehörigkeit nachgewiesen und eine Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Letztere zu bekommen kann bei manchen Ländern durchaus ein schwieriges und langwieriges Unterfangen sein.
So, das war es jetzt aber. Na ja, fast. Da ist schließlich noch die Frage der Trauzeugen für eine lesbische Hochzeit. Nötig sind die mittlerweile nicht mehr, aber durchaus möglich. Außer Baden-Württemberg lassen alle Bundesländer die Einbindung von bis zu zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen bei der Verpartnerung zu. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie bereits bei der Anmeldung mit angegeben werden und nach der Zeremonie die Lebenspartnerschaftsurkunde mit unterschrieben. Die Personalausweise sollten sie dafür übrigens auch mitbringen.
Zum Schluss geht's noch kurz um die Finanzen. Eine lesbische Hochzeit kostet natürlich auch Geld, für die standesamtliche Trauung fallen Gebühren an. Wie hoch die sind, hängt von der jeweiligen Kommune ab. Aber was sind schon ein paar Gebühren-Euro im Vergleich zum hoffentlich lebenslangen, lesbischen Eheglück!?
Wenn Sie einen professionellen Hochzeitsfotografen für Ihre lesbische Hochzeit benötigen, ich bin Hochzeitsfotograf aus Leidenschaft! Mit meiner Kamera fotografiere ich besonders die vielen kleinen und großen einzigartigen Momente.
Reinhard Michel
info@muenchenhochzeit.com
www.muenchenhochzeit.com
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