kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 21.10.2013 um 15:12 Uhr
Krankenkasse
Krankenkasse vergleichen lohnt sich
Die Krankenkasse in der Schweiz zu wechseln kann sehr lohnenswert sein. Durch den Vergleich der verschiedenen Kassen kann es besonders durch die gesenkten Prämien sehr empfehlenswert sein die Kasse zu wechseln. Der Krankenkassenvergleich kann auch vielen verschiedenen Seiten im Internet, welche sich auf den Krankenkassenvergleich spezialisiert haben schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Dadurch lassen sich Beträge in dreistellige Höhe einsparen.
Krankenkassen Kündigung
Die Krankenkassen Kündigung ist problemlos möglich, sofer bestimmte Termine und Bedinungen von dem Versicherten erfüllt wurden.
Sofern man eine Krankenversicherung mit ordentlicher Franchise (300 Franken) hat und nicht in die Grundversorgung fällt. dann ist es möglich diese zu kündigen. Hierbei muss jedoch zwingend zum 30. Juni gekündigt werden. Hierbei ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zwingend zu beachten. Kündigungen unter dem Jahr sind nicht möglich. Die Kündigung muss also bis zum 31. März bei der entsprechenden Krankenkasse eingeganen sein.
Die neue Prämie für das kommende Jahr muss die Krankenkasse rechtzeitig zum 30. November des Vorjahres melden. Dadurch entsteht die Möglichkeit die Krankenkasse auch zum 01.01. zu kündigen. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Prämie von der Krankenkasse erhöht wurde oder nicht. Dieser Kündigungstermin steht jedem so oder so zu. Für die Zusatzversicherungen gelten diese Fristen nicht. Hierbei müssen gesonderte Regelungen zur Kündigung beachtet werden.
Krankenkassen Wechsel
Durch den Krankenkassen Wechsel lassen sich die Prämien teilweise drastisch reduzieren. Je nach dem welche Leistungen man erwartet und in welcher derzeitigen Krankenkasse man ist, ist es möglich mehr als 30 % pro Jahr einzusparen. In extremen Fällen kann hier sogar ein vierstellig Betrag zusammen kommen. Daher lohnt es sich in jedem Fall jährlich die Prämien zu überprüfen und auf Vergleichsportalen zu schauen, ob es sinnvoll ist die eigene Krankenkasse zu verlassen und sich eine neue zu suchen. Häufig bieten die verschiedenen Krankenkassen besondere Prämien an, wenn ein Kunde neu zu ihrer Krankenkasse wechseln möchte. Daher kann es durchaus empfehlenswert sein jährlich die eigene Situation bei der Krankenkasse zu überprüfen.
Marco Lüscher
C/ Cesar Mantrique
35100 Maspalomas Sonnenland
marcoluescher11@gmail.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.