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Erschienen am 24.01.2012 um 16:04 Uhr
Wer seinen Arbeitgebern den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen verspricht, muss sich gewöhnlich dran halten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf klargestellt.
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Im vorliegenden Fall wollte ein Arbeitgeber im Jahre 2011 angeblich auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Aber nur unter einer Bedingung: Die Mitarbeiter mussten ihrerseites auf das Weihnachtsgeld verzichten. Anfang 2011 kam dann die böse Überrachung: Der Arbeitgeber – ein katholisches Krankenhaus – kündigte 121 Mitarbeitern aus betriebsbedingten Gründen. Er begründete dies mit der wirtschaftlich schwierigen Situation und der damit verbundenen drohenden Insolvenz. Die Mitarbeiter ließen sich das nicht bieten und klagten mit Erfolg.
Wie <a href="http://www.juraforum.de">Juraforum.de</a> mitteilt, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.11.2011 (Az. 12 Sa 1164/11), dass die Kündigung rechtswidrig ist. Wer gegenüber seinen Mitarbeitern erklärt, dass er bei Entgegenkommen auf betriebsbedingte Kündigungen verzichte, darf sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Er ist normalerweise an ein solches Versprechen gebunden. Das gilt insbesondere dann, wenn ihm die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereits bekannt gewesen sind. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen, weil die Arbeitnehmer sich auf ein solches Versprechen auch verlassen müssen. Alles andere wäre unfair und würde in der Praxis dazu führen, dass Arbeitnehmer nicht mehr ihrem Arbeitgber – etwa durh Verzicht auf das Weihnachtsgeld – entgegenkommen würden.
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