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Erschienen am 25.11.2014 um 17:10 Uhr
Kündigung ohne Gründe
Wann muss ein Grund für die Kündigung einer Mietwohnung angeben werden? Eigentlich nur dann, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Bei einer normalen Kündigung muss der Mieter keine Gründe angeben. Jedoch muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Zudem muss die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden.
Bei einer außerordentlichen Kündigung hingegen muss der Mieter diese begründen. Eine Ursache für solch fristlose Kündigungen liegt beispielsweise vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrach der Wohnung nicht ermöglicht wird oder die Wohnung nicht bewohnbar ist. Bei größeren Sanierungsmaßnahmen kann dies der Fall sein.
Die außerordentliche Kündigung hat den Vorteil, dass diese auch bei Mietverhältnissen ausgesprochen werden kann, bei denen ordentliche Kündigungen ausgeschlossen sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
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caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de
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