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Erschienen am 26.11.2014 um 08:59 Uhr
Kündigung ohne Abmahnung ist rechtens
Über 17.000 private Downloads auf dem Dienstrechner
Wer bei der Arbeit täglich ein paar private Downloads tätigt, gefährdet damit seinen Arbeitsplatz. Befinden sich zehntausend private Dateien auf dem Dienstrechner, so kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung eine Kündigung aussprechen.
Der Job wird durch das Downloaden privater Dateien erheblich gefährdet. Nutzt der Arbeitnehmer den Internetzugang bei der Arbeit maßlos aus, so kann er gekündigt werden, selbst wenn er bereits über 20 Jahre in dem Unternehmen tätig ist. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein kürzlich in einem Urteil (Az. 1 Sa 421/13). In dem vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer insgesamt 17.429 Dateien auf den Dienstrechner runtergeladen und das in nur vier Monaten.
„So etwas ist während der regulären Arbeitszeit natürlich nicht erlaubt und das muss man als Arbeitnehmer auch wissen.“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. So argumentierten auch die Richter des Arbeitsgerichts. Der Dienstrechner darf nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden und nicht für private. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer eine Erlaubnis hat oder wenn der Vorgesetzte eine kurze private Nutzung stillschweigend duldet. Wer jedoch so intensiv Dateien runterlädt, die ausnahmslos privater Natur sind, kann davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dieses Verhalten absolut nicht duldet.
Downloads gefährden Sicherheitssystem
Ein weiteres Vergehen liegt darin, dass der Arbeitnehmer Musik runtergeladen hat, die auf sogenannten Share-Plattformen zur Verfügung gestellt wurde. Diese Seiten sind illegal und enthalten oft Viren, die den Rechner befallen und infizieren. So hat der Arbeitnehmer auch noch in Kauf genommen, dass das Sicherheitssystem der Firma erheblich in Gefahr gerät. „Wenn der Umfang der privaten Nutzung so hoch ist, kann die Kündigung sofort erfolgen, auch wenn der Arbeitnehmer schon sehr lange im Unternehmen tätig war.“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Der Arbeitnehmer war deswegen aufgeflogen, weil der Chef bemerkt hatte, dass die Datenverarbeitungsprozesse in der Firma plötzlich extrem langsam vor sich gingen. Als Ursache fand er dann die vielen Downloads auf dem Rechner seines Mitarbeiters. Im Prozess bestritt der Arbeitnehmer, dass er die Dateien auf den Rechner geladen hatte. Das Landgericht glaubt ihm jedoch nicht und bestätigte, dass eine fristlose Kündigung rechtens sei.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Joachim Cäsar-Preller
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