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Erschienen am 25.11.2014 um 17:12 Uhr
Kaution bei der Bank anlegen
Oft ist die Kaution eine finanzielle Belastung für Mieter, die nach der Unterschrift unter dem Mietvertrag vom Vermieter verlangt wird. Denn die Kaution kann etliche hundert Euro betragen. Gezahlt werden muss sie aber nicht auf einmal, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Mietkautionen sollten vom Vermieter sicher bei der Bank angelegt werden. Am besten zu dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Zudem muss beachtet werden, dass der Vermieter die Kaution nicht seinem Vermögen einverleiben darf. Wenn der Mieter nach seinem Auszug zum Beispiel keine Nebenkosten mehr bezahlen muss, erhält er seine Kaution und zusätzlich die Zinserträge zurück.
Die Mietsicherheit bei der Wohnraummiete darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, wenn die Kaution im Mietvertrag vereinbart ist. Die Mieter zahlen die Kaution meist bar oder überweisen sie. Sie kann in drei Raten gezahlt werden. In der Regel wird die erste Rate bei Mietbeginn fällig, die beiden anderen in den zwei Folgemonaten. Wurde dies so vereinbart, ist es den Angaben zufolge auch möglich, eine Mietkaution zum Beispiel in Form von Aktien, einer Bankbürgschaft, einer Bundesanleihe oder als Pfandbrief beizubringen.
Die Kaution muss nicht zu einem festen Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Laut Bundesgerichtshof ist sie zumindest nicht unmittelbar nach dem Auszug fällig. Üblich sind mittlerweile sechs Monate, denn der Vermieter soll genug Zeit haben, offene Forderungen mit dem Mieter abzurechnen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Joachim Cäsar-Preller
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