kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 08.07.2013 um 12:19 Uhr
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg
------------------------------
Wer Unfallflucht begeht, macht sich nicht nur strafbar, sondern bekommt auch den eigenen Fahrzeugschaden nicht durch eine bestehende Vollkaskoversicherung ersetzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (4 U 85/11) hin.
Ein Autofahrer kam in einer Baustelle von der Fahrspur ab und demolierte mehrere Bauzaunteile, zwei Stahlpaletten und einen Betonfülltrichter. Trotzdem fuhr er mit seinem beschädigten Fahrzeug weiter. Mehrere Bauarbeiter, die den Unfall beo-bachtet hatten, verständigten die Polizei, die den Fahrer ermittelte. Dieser meldete sich jedoch erst am Folgetag bei der Polizei.
Den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden wollte er über die bestehende Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Damit kam er jedoch bei der Versicherungsgesellschaft und vor Gericht nicht durch. Laut dem Oberlandesgericht Naumburg hätte er am Unfallort auf die kurze Zeit später eintreffende Polizei warten müssen. Dann hätte die Polizei ermitteln können, ob er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Da er durch sein rechtswidriges Verhalten diese Feststellungen verhindert habe, gehe das zu seinen Lasten. Die Versicherungsgesellschaft dürfe daher nach den geltenden Versicherungsbedingungen ihre Leistung verweigern.
Württembergische Versicherung AG
Herr Dr. Immo Dehnert
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Deutschland
fon ..: 0711662-0
fax ..: 0711662822520
web ..: http://www.wuerttembergische.de
email : kk@ww-ag.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.