Bayerischer Wald

 

Rauhnacht in Sankt Englmar

Foto: Tourist-Information Sankt Englmar

Rauhnacht in Sankt Englmar

Erschienen am 14.12.2015 um 16:10 Uhr

Rauhnacht: Wenn d’Lucia mit dem Bluadigen Damerl zum Tanz einlädt

Bereits zur Tradition geworden ist die alljährliche Party zur „Englmarer Rauhnacht“ am 28. Dezember ab 17 Uhr am Kirchplatz. Seit mehr als 20 Jahren gibt es die Rauhnachtsparty in Sankt Englmar - der Ruf ist mittlerweile legendär und weit über die Region hinaus gewachsen.
Die Rauhwuggerl und Hexen, die mystischen Gestalten im rauhen Pelzgewand aus der Sagenwelt des Bayerischen Waldes, tauchen zu späterer Stunde aus Nacht und Nebel auf – und treiben ihr Unwesen in der unheimlichen Rauhnacht. Bluadiger Damerl, Lucia und Haberngoaß sind nur einige der vielköpfigen Schar der Protagonisten, die mit Musik und Feuereinlagen für eine einzigartige Stimmung sorgen, um die Wintergeister zu bannen.

Abends ziehen die „Rauhwuggerl“ ins Dorf ein. Mit einem „Donnerhallen“ kündigen die Böllerschützen die Unholde an. Wolfauslasser mit ihren riesigen Kuhglocken sowie verschiedene Tanzgruppen zeigen ihr Können und eine Hexengruppe wird nach ihrem wilden Veitstanz von den „rauhen“ Gesellen vertrieben. Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt.

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Tourist-Information
Karin Wurm
Rathausstraße 6
94379 Sankt Englmar

09965 840320
09965 840330

urlaubsregion-sankt-englmar.de
karin.wurm@sankt-englmar.de

Weblinks zu diesem Artikel

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.