Bayerischer Wald

 

Immobilienverkauf

Erschienen am 15.01.2015 um 10:09 Uhr

Immobilienverkauf

Immobilienverkauf

Das Haus ist verkauft. Verkäufer eines Altbaus können jedoch noch nach dem Erhalt des Kaufpreises unangenehm überrascht werden, wenn etwa eine nachträgliche Mängelbeseitigung gefordert wird.
Deswegen sollte die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen werden, wenn eine Immobilie verkauft wird, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Verkäufer schützt sich mit dem Ausschluss dieser Gewährleistung vor den Sanierungskosten zur Beseitigung von später erkannten Mängeln.
Denn nach einem Urteilt des Bundesgerichtshof muss der Verkäufer einer gebrauchten Immobilien grundsätzlich die Kosten der Sanierung in voller Höhe zahlen – es sei denn, diese sind unverhältnismäßig.
Die Grenzen hierbei sind, wenn die Kosten mehr als doppelt so hoch sind, wie die Wertminderung der Immobilie aufgrund des Mangels, oder wenn die Reparatur mehr kostet als das Haus im mangelfreien Zustand wert wäre. Am besten sollte daher der Verkäufer alle sogenannten offenbarungspflichtigen Mängel dem Interessenten nennen, am besten schriftlich. Zudem muss der Verkäufer Fragen des potenziellen Käufers nach Schäden oder Umbauten richtig und vollständig beantworten. Seine Gewährleistungsrechte entfallen dann, wenn ihm diese Mängel bekannt sind.
Hausverkäufer haben nach der Übergabe drei Jahre lang die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren. Bei einem Hausbau läuft die Gewährleistungsfrist fünf Jahre lang.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.