Bayerischer Wald

 

Hund darf nicht im Aufzug mitfahren

Erschienen am 15.12.2014 um 16:28 Uhr

Hund darf nicht im Aufzug mitfahren

Hund darf nicht im Aufzug mitfahren

Wohnungseigentümer können in der Hausordnung verbieten, dass Tiere im Aufzug mitgenommen werden. Ein von einer Mehrheit in der Eigentümerversammlung verabschiedetes Verbot ist wirksam, urteilte das Landgericht Karlsruhe.
Der Fall:
Der Eigentümer einer Wohnung im fünften Stock ging gegen den Eigentümer einer vermieteten Wohnung in der zweiten Etage vor. Der Mieter aus dem zweiten Stock besaß einen 14 Jahre alten Hund der 20 Kilogramm wog. Wegen schweren gesundheitlichen Problemen des Hundes ließ der Mieter den Hund im Aufzug mitfahren. Gemäß Hausordnung war dies jedoch verboten.
Das Gericht verlangte vom Eigentümer der vermieteten Wohnung, das Tierverbot im Aufzug bei den Mietern durchzusetzen. Wenn der Hund die Treppe nicht mehr benutzen könne, müsse er notfalls getragen werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.