Bayerischer Wald

 

Herbstlaub beseitigen

Erschienen am 27.01.2015 um 12:05 Uhr

Herbstlaub beseitigen

Herbstlaub beseitigen

Schnell kann Herbstlaub auf dem Gehweg zu einer rutschigen Angelegenheit werden. Daher müssen Hausbesitzer die abgefallenen Blätter regelmäßig beseitigen. Denn wenn jemand stürzt, weil nicht geräumt wurde, kann das für den Hausbesitzer teuer werden. Dann hilft meist eine Haftpflichtversicherung, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, denn der Geschädigte kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.
Haftbar gemacht wird in der Regel der Eigentümer, denn er ist für das Laubfegen verantwortlich. Wurde das Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten häufig auf den Mieter. In diesem Falle sind die Mieter haftbar.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen dann die Ansprüche der Geschädigten. Lehnt die Versicherung die Zahlung von Schadenersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn grundsätzlich nicht besteht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Hotels in Bayern

Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark

Hotel Jagdhof

Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal

Hotel Lindenwirt

Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark

Hotel St. Gunther

Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land

Hotel Birkenhof

Wellnesshotel Riederin
in Bodenmais

Hotel Riederin

 

Verantwortlichkeit

Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.