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Erschienen am 20.11.2013 um 10:58 Uhr
Haus mit Garten
Viele träumen davon - ein Haus mit Garten. Jedoch dürfen nicht alle Bewohner eines Miethauses die angrenzende Grünfläche benutzen. Der Vermieter bestimmt hier die Nutzungsmodalitäten, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Erlaubt ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus die Nutzung des Gartens, darf er von den Mietern genutzt werden. Für Bewohner in Erdgeschosswohnungen gilt das Gleiche. Wurde allerdings die Nutzungserlaubnis einmal erteilt, kann sie nur schwer wieder entzogen werden.
Ist die gemeinschaftliche Nutzung des Gartens erlaubt, muss auf die Belange der übrigen Mieter Rücksicht genommen werden. Zum Beispiel darf der Garten nicht als freie Auslaufstätte für Hunde genutzt werden, wenn andere Mieter sich dadurch gestört fühlen.
Der Vermieter muss sich um die Gartenpflege kümmern.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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