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Erschienen am 05.08.2013 um 10:08 Uhr
Der Primus unter den Suchmaschinen, Google, hat wieder einmal auf neue Marktbedingungen reagiert und allgemeine Regelungen zum Linktausch angepasst. Die neuen Richtlinien für Webmaster gelten mit sofortiger Wirkung, vorab darf aber durchaus gesagt werden, dass sich für viele Suchmaschinenoptimierer wohl wenig bis gar nichts ändern wird.
Die neuen Linktausch-Richtlinien im Überblick
Die Richtlinien für den Linktausch existieren schon seit mehreren Jahren. Sie sollen regeln wann und unter welchen Bedingungen Backlinks getauscht werden können, wie diese gekennzeichnet werden müssten und was man im Gegenzug lieber unterlassen sollte, wenn man nicht eine Abstrafung oder gar die Verbannung aus dem Suchindex riskieren möchte. Neu wurde unter anderem die Regulierung für Gastbeiträge formuliert. Demnach ist es fortan strikt verboten unzählige Gastartikel zu erstellen und diese reichhaltig mit mehreren Backlinks und Keywort-Ankern zu versehen. Derartiges Vorgehen wurde von Google zwar schon immer kritisch beäugt, mit dem neuen Paragraphen wurde das nun aber auch noch einmal in aller Deutlichkeit publik gemacht. Qualitativ hochwertige Gastartikel sind natürlich weiterhin okay, auch gibt es gegen einen oder zwei ausgehende Backlinks nichts einzuwenden. Artikeltausch mit teilweise fünf bis zehn Links, die allesamt auch noch auf Keywörter gelinkt sind, sollten nach den neuen Richtlinien aber lieber vermieden werden.
Ebenso wurde ein neuer Paragraph für Backlinks, die den PageRank weitergeben, formuliert. Als solche Backlinks gelten alle Verweise die das DoFollow-Attribut tragen. Dieses Attribut darf aber lediglich bei nicht-gekauften Links eingesetzt werden, also bei allen Verweisen, die ganz klar eine Empfehlung aber keine bezahlte Werbung sind. Wer hingegen einen Linktausch durchführen möchte oder sich das Setzen eines Backlinks bezahlen lässt muss darauf achten, dass der zuständige Webmaster diesen Backlink auch mit dem NoFollow-Attribut versieht. Damit ist in den Augen von Google der Link als Werbung klassifiziert und kann den Regeln entsprechend auch etwas gekostet haben. Die dritte Änderung im Bunde richtet sie ganz speziell auf die Ankertexte und wird sogar mit einem Beispiel von Google formuliert. Pressemitteilungen oder Artikel, die stark optimierte Ankertexte mit Links zu anderen Webseiten vorweisen, sind demnach auch nicht länger gestattet. Pressemitteilungen mit ein oder zwei Links stellen weiterhin kein Problem dar.
Was war der Sinn der Änderungen?
Google möchte mit den neuen Formulierungen und Paragraphen wohl vorwiegend Anfänger unterrichten, was auf deren kleiner Webseite/Blog erlaubt ist und was als zu intensive Suchmaschinenoptimierung zählt. Profis dürften die Stolpersteine längst bekannt gewesen sein, spätestens seit durch das Pinguin-Update das Linkgerüst einer Webseite immer stärker unter die Lupe genommen wird.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/seo-bremen/news/2008 sowie http://www.seo-bremen.com.
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