Bayerischer Wald

 

Google-Datenschutz: Löschung Ihrer Daten ist möglich - aber wie?

Erschienen am 30.06.2014 um 12:22 Uhr

Google-Datenschutz: Löschung Ihrer Daten ist möglich - aber wie?

Google lenkt am EU-Gerichtshof ein: Mittlerweile ist es längst kein seltenes Bild mehr, wenn Google sich auf der Anklagebank vom Gerichtshof der Europäischen Union wiederfindet. Erst kürzlich erging erneut ein Urteil, bei dem Google ausnahmsweise einmal schon im Vorfeld eingestimmt hat. Hierbei geht es um persönliche Inhalte innerhalb der Suchmaschine, die schon bald auf Anfrage entfernt werden könnten.

Google bald ohne persönliche Stories und Details?

Dem Urteil nach muss Google für all seine europäischen Versionen (also .de, .fr, .co.uk und so weiter) ein separates Formular bereitstellen, mit denen sich Einwohner von EU-Mitgliedsstaaten identifizieren und in Folge Einträge löschen lassen können. Zugleich sollen auch die rechtlichen Vertreter von Personen, die sich aktuell außerhalb der EU befinden, dieses Recht eingeräumt bekommen - selbstverständlich nach vorheriger Zustimmung.

Bei dem Formular handelt es sich um einen "Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht (https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch)". Mit diesem Antrag können persönliche Informationen, die wahlweise veraltet oder nicht mehr vom öffentlichen Interesse für die Allgemeinheit sind, nach vorheriger Prüfung gelöscht werden. Eine Vielzahl aller persönlichen Informationen dürfte für die Allgemeinheit keinesfalls von Interesse sein, sofern es sich nicht um Strafdelikte oder berühmte Personen handelt. Veraltete Informationen werden nach Antrag sowieso entfernt, weshalb Privatpersonen und Geschäftsleuten schon bald bewusst ihr "Google-Resümee" aufräumen könnten.

Identität muss überprüft werden

Damit das Löschverfahren überhaupt erst den Status der "Prüfung" erhält, muss der Antragsteller zweifelsfrei seine Identität nachweisen. Google benötigt hierfür die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises und den komplett ausgefüllten Antrag. Zugleich kann der Antragsteller alle Links in das Formular kopieren, die mit seiner Person zusammenhängen und aus dem Index entfernt werden sollen.

Auch wenn dieses Verfahren dem Europäischen Datenschutzrecht entspricht und so gefordert wurde, spricht es in seiner Natur natürlich gegen alles, was eine unabhängige Suchmaschine ausmacht. Schon jetzt darf durchaus erwartet werden, dass einige Black-Hat-Methoden gezielt das Formular einsetzen werden, um sich mit Ihrer „Art der Suchmaschinenoptimierung“ einen Vorteil gegenüber Konkurrenten zu verschaffen.

Durch die ausgiebige Identitätsprüfung wird das schwieriger, dennoch muss das Team von Google in naher Zukunft wohl genau hinschauen, warum etwas gelöscht wird und ob es auch wirklich eine rechtmäßige Löschung ist. Privatpersonen profitieren von dieser Änderung natürlich erheblich, denn sie könnte eingesetzt werden, um endlich ein wenig die Sucheinträge unter eigenem Namen aufzuräumen. Die Suchmaschinenoptimierung-/Spam-Abteilung bei Google soll für dieses Programm personellen Zuwachs bekommen.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/seo-bremen/news/2931 sowie http://www.seo-bremen.com.

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