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Erschienen am 03.07.2013 um 10:44 Uhr
Im Streit um die Eier-Form von Schokoküssen, entschied das Landgericht Düsseldorf, dass das Design der Schokoküsse in Eier-Form nicht geklaut sein soll.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Düsseldorf (Az.: 14c O171/12) hat die Plagiatsvorwürfe einer Werbeagentur wegen der Schokoküsse in Eier-Form nicht bestätigt. Die Klage der Werbeagentur soll abgewiesen worden sein und der Hersteller von Süßigkeiten soll die Schokoküsse in Eier-Form auch weiterhin verkaufen dürfen. Laut dem LG soll es sich bei den Eiern um gedrungenere Eier handeln, die vom geschützten Design der Eier der Werbeagentur abweichen sollen. Die Schokoküsse soll es bereits jetzt in verschiedenen Formen geben, sodass nach Auffassung des Gerichts, der Schutzbereich des von der Werbeagentur entwickelten Designs entsprechend klein sei.
Zwar hat das Gericht hervorgehoben, dass es sich bei dem von der Werbeagentur entwickelten Eiern grundsätzlich um ein schutzwürdiges Design handele. Das Design der Schokoküsse in Eier-Form soll allerdings von diesem Design abweichen.
Eine Werbeagentur soll gegen die Fabrikation von Schokoküssen in Eier-Form geklagt haben. Das Ei-Design soll von der Werbeagentur entwickelt, von dieser geschützt und dann einem Hersteller von Süßigkeiten vorgestellt worden sein. Dieser soll das Design der Schoko-Eier daraufhin übernommen haben.
Eine gütliche Einigung der Parteien konnte nicht erzielt werden.
Durch immer stärker zunehmende Produktpiraterie und die steigende Verletzung von Urheberrechten ist der Schutz geistigen Eigentums heute wichtiger denn je.
Ein im gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt überprüft Marketing – und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Außerdem kann dieser umfassend bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen beraten oder, soweit erforderlich, die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt übernehmen. Des Weiteren berät ein kompetenter Rechtsanwalt darüber, ob sich eine Anmeldung tatsächlich lohnt.
Sollte es bereits zu Verstößen gegen eine Marke beziehungsweise ein Patent gekommen sein, kann ein im gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gestalten und helfen Interessen notfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
Auch wenn eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes bereits vorliegt, prüft ein im gewerblichen Rechtsschutz tätiger Rechtsanwalt, ob ein Verstoß auch tatsächlich vorliegt.
http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
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