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Erschienen am 03.12.2014 um 10:50 Uhr
Führerscheinentzug und Arbeitsplatz
Für beruflich auf den Führerschein angewiesene eine Horrorvorstellung, der Führerscheinentzug. Aber darf der Arbeitgeber deswegen Kündigen?
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat hier nunmehr für Rechtssicherheit gesorgt, darauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.
In dem verhandelten Fall erhob ein schwerbehinderter Kraftfahrer Kündigungsschutzklage, da der Arbeitgeber ihm die Kündigung ausgesprochen hatte, nachdem er auf einer Privatfahrt mit 1,4 Promille erwischt wurde. Der Führerschein wurde ihm entzogen und er unter Erteilung einer Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verurteilt, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.
Das Gericht bestätigte nunmehr die Kündigung. Da ein Berufskraftfahrer von seiner Fahrerlaubnis abhängig ist, muss von ihm eine besondere Sorgfalt im Straßenverkehr beachtet werden. Dies auch bei privaten Fahrten.
Wird ihm dennoch der Führerschein entzogen und fällt er damit für den Betrieb auf unabsehbare Zeit aus, so ist die Kündigung gerechtfertigt.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Führerschein schneller als erwartet wieder erlangt werden kann, sondern auf die Erwartung im Moment der Kündigungserklärung, erläutert Cäsar-Preller die Urteilsgründe.
Wer also beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist muss bei einem Verlust mit der Kündigung rechnen, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Folgen.
Bei anderen Berufen wäre eine Kündigung aus demselben Grund jedoch unzulässig.
Ausnahmen sind hier jedoch die Beamten, denen bei Trunkenheitsfahren regelmäßig noch Disziplinarstrafen drohen.
Um die Folgen im Falle eines Falles zu vermeiden, empfiehlt der Rechtsexperte Cäsar-Preller, dem Gericht bei der Urteilsfindung die Folgen eines Führerscheinentzuges vor Augen zu führen und mit weiteren Vorschlägen z.B. einem Alkoholentzug auf eine möglichst kurze Sperre hinzuwirken.
In jedem Fall empfiehlt sich jedoch eine individuelle rechtliche Beratung.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
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