kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?
Autoren aus Artikel Presse News bitte hier neu registrieren! Frühere Logindaten wurden gelöscht!
Artikel Presse News wurde neu gestaltet und mit Bayerischer Wald News zusammengelegt. Alle früheren Pressemeldungen aus Artikel Presse News wurden gelöscht. Dies war aus rechtlichen Gründen notwendig (neues Leistungs-Schutzgesetz).
Alle Bilder aus älteren Presseartikeln wurden gelöscht. Sie können ab sofort die Bilder wieder neu hochladen. Dazu ist nun aber die Angabe zum Rechteinhaber notwendig. ACHTUNG: Für alle eingestellten Fotos und Texte haftet ausschließlich der Autor des Berichtes i.S.d.P. Der Portalbetreiber haftet für Rechtsverletzungen, die nicht unmittelbar erkennbar sind erst ab Kenntnisnahme. Bitte teilen Sie uns Rechteverletzungen umgehend mit an
s.putz[ät]putzwerbung.de
Über 1.000 Besucher täglich!
Täglich nutzen über 1.000 Besucher unser Presseportal
Erschienen am 02.11.2012 um 16:59 Uhr
Mit Vorsicht behandelt werden sollte ein Fragebogen des britischen Lebensversicherers Clerical Medical Investment Ltd. (CMI), welchen Anleger zurzeit zu erhalten scheinen.
------------------------------
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen.
Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ergangenen Urteilen gegen ihn vorgehen könnten, kann zurzeit nicht sicher gesagt werden. Jedoch scheinen aktuell Anleger von CMI Fragebögen zugeschickt zu bekommen, in welchen sie zur Beantwortung von anscheinend unverfänglichen Fragen aufgefordert werden sollen.
Die Fragen mögen zwar zunächst unverfänglich erscheinen, bei genauerer Untersuchung jedoch Gefahren aufweisen, welche die spätere Geltendmachung von Ansprüchen gegen CMI verhindern oder zumindest verzögern könnten. Die offenbar von CMI in dem Fragenkatalog geforderten Daten sollten von den Anlegern daher nicht ohne rechtlichen Beistand abgeben werden.
Anlegern ist dringend davon abzuraten, den Fragebogen alleine zu bearbeiten. Die Reichweite der Bedeutung des Fragebogens ist für sie kaum ersichtlich. In solchen Fällen sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt konsultiert werden.
Der BGH gab zur Begründung an, dass CMI die sie treffenden Aufklärungspflichten vor allem dadurch nicht erfüllt haben soll, dass die Anleger nicht genügend über die Funktionsweise der Versicherung aufgeklärt worden seien und ihnen zudem falsche Versprechungen von den zu erwartenden Renditen gemacht worden seien. Durch die kürzlich durch den BGH entschiedenen Fälle sind die Aussichten der Anleger von CMI erneut gestärkt worden. Die Karlsruher Richter bestätigten in ihren Urteilen die bereits von einigen Instanzgerichten festgestellte Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI in vielen Fällen.
Wenn sie sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten betroffene Anleger nach den kürzlich ergangenen Urteilen ihre rechtlichen Aussichten in Bezug auf eventuelle Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com
Wellnesshotel Jagdhof
am Nationalpark
Wellnesshotel Lindenwirt
im Zellertal
Wellnesshotel St. Gunther
in Richnach am Nationalpark
Wellnesshotel Birkenhof
im Kötztinger Land
Der Portalbetreiber distanziert sich ausdrücklich von den eingestellten Artikeln und macht sich diese nicht zu eigen. Das Portal dient der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, die im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland allen Bürgern garantiert wird. Dabei ist jeder Autor eigenverantwortlich gehalten Rechte Dritter zu beachten und das geistige Eigentum anderer zu respektieren.