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Erschienen am 07.06.2013 um 11:04 Uhr
Das L-1 Visum (Intra-Company Transferee) ist für innerbetriebliche Versetzungen vorgesehen. Der ausländische Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten drei Jahre zumindest ein Jahr vor Antragstellung im heimatlichen Unternehmen gearbeitet haben, das ihn in die USA entsendet. Dieses Unternehmen muss in enger gesellschaftsrechtlicher Verbindung mit dem Zielunternehmen in den USA stehen (Mutter-/Tochterverhältnis, Konzern oder Joint Venture), damit das für das "L-1"-Visum charakteristische Kriterium der innerbetrieblichen Versetzung erfüllt ist.
Ein "L-1"-Visum wird anfänglich für drei Jahre (1 Jahr bei Neugründungen in den USA) ausgestellt und kann für technisches Personal auf maximal fünf Jahre und für Führungspersonal auf maximal sieben Jahre verlängert werden.
Das L-1A Visum ist deshalb außerordentlich beliebt, weil es im Gegensatz zu den meisten Kategorien den sog. dual intent, also die Absicht zulässt, sich dauerhaft in den USA niederzulassen und somit den Wechsel zur Green Card, der Daueraufenthaltserlaubnis ermöglicht.
Die Arbeitsgenehmigung für das "L-1"-Visum wird vom US-Arbeitgeber beim USCIS in den USA beantragt, das Visum dannvom U.S. Konsulat in Deutschland ausgestellt.
http://www.aczento.com/en/immigration/usa/l1-visum
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1765 sowie http://www.aczento.com.
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